4, Die Krisis des Jahres 1848, 123
tation«e. Durch Verordnung vom 21. Juni 1842 wurden »die ver-
einigten ständischen Ausschüsse ins Leben« gerufen. Am 3. Februar
1847 erschien das königliche Patent, die ständischen Einrichtungen
betreffend. Auf Grundlage dieser Verordnung tagte der ver-
einigte preussische Landtag zum erstenmal in Berlin vom
ll. April bis 26. Juni 1847'; er bestand aus der Vereinigung der
acht Provinziallandtage, und war ın zwei Kurien, die Herrenkurie
und die Ständekurie, getheilt. Obgleich dem vereinigten Landtage
nur das bescheidenste Maass von Rechten, nicht einmal die Periodi-
cität eingeräumt worden war, so erhob sich dieser Landtag durch
seine würdevolle Haltung und die ungeahnte Fülle politischer
Talente wahrhaft zum ersten preussischen Reichstage, ja zur ersten
parlamentarischen Versammlung Deutschlands. Leider verstand man
an leitender Stelle die Zeichen der Zeit so wenig, dass man selbst
die bescheidensten Forderungen der loyalsten Versammlung zurück-
wies und den Abschluss des Verfassungswerkes abermals vertagte,
bis ein Jahr darauf die hochgehenden Wogen der Revolution auch
über Preussen hereinbrachen und die schwachen Keime einer kon-
stitutionellen Staatsentwickelung hinwegschwemmten, sodass der
Neubau nun auf einer tabula rasa beginnen musste.
Viertes Kapitel.
Die Krisis des Jahres 1848!.
I. Der deutsche Bund.
N 55.
Vorbereitende Ereignjsse.
Die französische Februarrevolution vom 24. Februar 1848 rief
in Deutschland eine nie gekannte Aufregung hervor. Die Teber-
! Die Verordnungen selbst finden sich bei Lancizolle, Rechtsquellen
für die gegenwärtige landständische Verfassung in Preussen. Berlin 1847.
S.229 ff. K. Biedermann, Geschichte des ersten preussischen Reichstages
1847. A. Th. Wöniger, Preussens erster Reichstag. 9 Theile. Berlin 1847.
R. Haym, Reden und Redner des vereinigten Landtages. 1847.
2 Allgemeine Quellensammlungen für diesen Zeitabschnitt: Karl Weil,
Quellen und Aktenstücke zur deutschen Verfassungsgeschichte. Berlin 1850.
Paul Roth und Heinrich Merk, Quellensammlung des deutschen öffentlichen