Wiederkanfsrecht betreffend, erkannt,
daß es nach dem von der Kl., Atin,
abgeschworenen Haupteide bei dem erstrichterlichen
Urtheil vom 26. Februar
1821, in so weit es sich auf die
Klaͤgerin, Atin, bezieht, unbedingt sein
Bewenden habe und jede Parthie die von
ihr seit dem am 19. April d. J. eroͤffneten
Urtheil zweiter Instanz weiter aufgewandten
Kosten, mit Ausnahme der
durch das Zeugen-Beweis-Verfahren
veranlaßten, welche der Rt allein zu
tragen hat, ohne Ersatz zu leiden habe.
An demselben Tage ist:
. In der Appellationssache von dem Oberamts-Gerichte
Nagold zwischen Jakob
Dietsch, von Altensteig, Bekl., Rten,
und Joh. Martin Fuchsstadt von da,
Kl., Aten, eine Bürgschafts-Verbindlichkeit
betreffend, die ergrisffene Berufung
wegen Versäumung der neunzjigtägigen
Nothfrist zu Einreichung der
Beschwerdeschrift für verlassen erkannt
und der Rt in die Kosten verurtheilt
worden.
Den 6. December wurde:
in der Nichtigkeirsklage und Appellationssache
von dem Oberamtsgerichte zu
Rottenburg zwischen Anna Katharina
Stüsser zu Deckenpfronn, Kl., Qntin,
Antin, und Anna Maria Däuble zu
Remmingsheim und Consorten, Bekl.,
Qaten, Aten, die Gültigkeit eines Erbvertrags
betreffend, das unter dem
13. Februar d. J. eröffnere Urthril erster
Instanz unter Vergleichung der Kosten
beider Instanzen abgeändert.
An demselben Tage wurde:
4. in der Ationssache von dem Oberamtsgerichte
Sulz, zwischen Christine Schaible,
verehelichten Aberle zu Wirterhausen,
Kl., Ntin, und Johannes Bischoff
und Cons. von Sigmarswangen, Bekl.,
Acen, Erbschafts-Ansprüche berreffend,
das unterm 217. Juni 1820. eroͤffnete
erstrichterliche Erkenntniß unter Vergleichung
der Kosten theils bestaͤtigt,
theils abgeaͤndert.
An demselben Tage wurde:
5. in der Appellationssache von dem Oberamtsgerichte
Rottenburg, zwischen Johannes
Neth, von Mössingen, Bekl.,
RtWen, und der Wittwe des Eisenhändlers
Wagner, von Memmingen, Kl.,
Aten, eine Bürgschaftsschuld betreffend,
die ergriffene Verufung wegen Verfäumung
der neunzigtégigen Rothfrist zu
Einreichung der Beschwerdeschrift für
verlassen erkannt und der Nr in die Kosten
verurtheilt.
Am 20. December ist:
6. in der Appellationssache von dem Ober-