136 II. Geschichtl. Entwickelung des staatl. Rechtszustandes in Deutschland.
und die kurhessische Verfassung. Noch widerstrebte Preussen und
schien dem Beschlusse vom 21. September 1850, welcher zur Ver-
nichtung der 20 Jahre in anerkannter Wirksamkeit bestehenden
hessischen Verfassung führte, berechtigten Widerstand entgegen-
setzen zu wollen. Allein auch in Preussen trat die Wendung bald
genug eın.
$ 60.
Olmützer Konvention, Dresdner Konferenzen und Wiederher-
stellung des Bundestages.
Die provisorisch noch fortvegetirende Union ging unterdessen
ihrer Auflösung Schritt für Schritt entgegen. Von einer Durchfüh-
rung derselben war seit dem 18. Oktober keine Rede mehr, noch
weniger von der Wiederberufung des Erfurter Parlamentes.. Am
15. November wurde in dem Fürstenkollegium die Erklärung abge-
geben: »dass Preussen, als Unionsvorstand,, dıe Verfassung vom
26. Mai 1849 nicht ins Leben führen werde und dieselbe seinerseits
als vollständig aufgegeben betrachte. Endlich am 29. November
1850 fügte sich Preussen in der Punktation von-Olmütz allen
Forderungen seiner Gegner (v. Meyer B.II S. 545) und betheiligte
sich sogar an der Ausführung der von der illegalen Frankfurter Ver-
sammlung gefassten Beschlüsse gegen Kurhessen und Holstein,
indem es dort eine seit zwanzig Jahren ın anerkannter Wirksamkeit
bestehende Verfassung der Willkür, hier gutes deutsches Recht dem
Auslande Preis gab!. Zugleich wurde ım vierten Paragraphen der
Olmützer Punktation verabredet, dass Ministerialkonferenzen zu
Dresden unverzüglich stattfinden und die Einladung dazu gemeinsam
von Oesterreich und Preussen ausgehen sollte?. Nach den völlig
fruchtlosen dresdner Konferenzen vom 23. December 1850 bis zum
18. Mai 1851 blieb die einfache Wiederherstellung des
Bundestages der einzige Ausweg ; ja dieselbe musste sogar, bei
den weitergreifenden Machtbestrebungen Oesterreichs, schliesslich
noch als eine Wohlthat angesehen werden. Preussen beschickte
den Bundestag wieder am 14. Mai 1851, während seine frühern
ı Max Duncker, Vier Monate auswärtiger Politik. Mit Urkunden. Ber-
lin 1551.
? Hauptquelle ist die Schrift: »Die Dresdner Konferenzen.« Mit Urkunden.
Berlin 1851. Die Beilagen enthalten reiches Material. Vergl. auch v. Kalten-
born, B. II. $26, und Zöpfl, Grunds. B. I. $199 mit $ 145, 1S2, welchem zu
seiner Darstellung die stenographischen Berichte vorgelegen haben.