Die Gründung des norddeutschen Bundes. 161
nur einzelne Fürsten, wie Oldenburg und Sachsen-Üoburg, erhoben
sich zu allgemeinen höhern politischen Anschauungen , welche sie
in Form von Wünschen aussprachen, auf deren Durchführung sie
indessen verzichteten im Interesse des baldigen Zustandekommens
der Verfassung. Das Schlussprotokoll stellte unzweifelhaft fest, dass
sämmtliche Bevollmächtigte, trotz ihrer besondern Erklärungen,
darüber einverstanden seien: »dass der in amendirter Form definitiv
festgestellte Verfassungsentwurf, Namens der Gesammtheit der in
der Konferenz vertretenen Regierungen, durch die Krone Preussen
dem Reichstage vorgelegt werde«.
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Der erste Reichstag des norddeutschen Bundes vom 24, Februar
bis 17. April 1887 1.
Nachdem die allgemeinen Wahlen am 12. Februar 1867 statt-
gefunden hatten, berief der König von Preussen, in Ausführung des
am 18. Januar gefassten Beschlusses der Bevollmächtigten sämmt-
licher Staaten, durch Patent vom 13. Februar 1867 den Reichstag
des norddeutschen Bundes auf Sonntag den 24. Februar 1867 nach
erlin. In seiner Eröffnungsrede am 24. Februar sagte Sr. Majestät
der König von Preussen : »Niemals hat die Sehnsucht des deutschen
Volkes nach seinen verlorenen Gütern aufgehört und die Geschichte
unserer Zeit ist erfüllt von Bestrebungen, Deutschland und dem
deutschen Volke die Grösse seiner Vergangenheit wieder zu errin-
gen. In diesem Sinne haben die verbündeten Regierungen in An-
schluss an gewohnte frühere Verhältnisse sich über
eine Anzahl bestimmterund begrenzter, aber praktisch
bedeutsamer Einrichtungen verständigt, welche ebenso
im Bereiche der unmittelbaren Möglichkeit liegen«.
In diesen Worten liegt die treffende Charakteristik des Regie-
rungsentwurfes, welcher von allen bisherigen Verfassungsentwürfen
auf das entschiedenste abwich. Von einem planvoll durchdachten
Systeme, von einer Feststellung allgemeiner Principien ist darin
keine Rede. Man suchte darin vieles vergeblich, was man in einer
Verfassungsurkunde zu finden gewohnt war, und fand darin manches,
I Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstages
des norddeutschen Bundes im Jahre 1867. I. Band. Il. Band. Anlagen zu den
Verhandlungen. Berlin 1867. Auf Grundlage derselben habe ich eine Geschichte
dieses ersten Reichstages gegeben in meiner Finleitung 8. 427 ff. Achtes
Kap. Abschn. II.: »Der erste Reichstag des norddeutschen Bundes vom 24. Fe-
bruar bis 17. April 1867«,
H. Schulze, Deutsches Staatsrecht. 11