Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechtes Erstes Buch Das Deutsche Landesstaatsrecht (1)

Die Gründung des norddeutschen Bundes. 161 
nur einzelne Fürsten, wie Oldenburg und Sachsen-Üoburg, erhoben 
sich zu allgemeinen höhern politischen Anschauungen , welche sie 
in Form von Wünschen aussprachen, auf deren Durchführung sie 
indessen verzichteten im Interesse des baldigen Zustandekommens 
der Verfassung. Das Schlussprotokoll stellte unzweifelhaft fest, dass 
sämmtliche Bevollmächtigte, trotz ihrer besondern Erklärungen, 
darüber einverstanden seien: »dass der in amendirter Form definitiv 
festgestellte Verfassungsentwurf, Namens der Gesammtheit der in 
der Konferenz vertretenen Regierungen, durch die Krone Preussen 
dem Reichstage vorgelegt werde«. 
$ 73. 
Der erste Reichstag des norddeutschen Bundes vom 24, Februar 
bis 17. April 1887 1. 
Nachdem die allgemeinen Wahlen am 12. Februar 1867 statt- 
gefunden hatten, berief der König von Preussen, in Ausführung des 
am 18. Januar gefassten Beschlusses der Bevollmächtigten sämmt- 
licher Staaten, durch Patent vom 13. Februar 1867 den Reichstag 
des norddeutschen Bundes auf Sonntag den 24. Februar 1867 nach 
erlin. In seiner Eröffnungsrede am 24. Februar sagte Sr. Majestät 
der König von Preussen : »Niemals hat die Sehnsucht des deutschen 
Volkes nach seinen verlorenen Gütern aufgehört und die Geschichte 
unserer Zeit ist erfüllt von Bestrebungen, Deutschland und dem 
deutschen Volke die Grösse seiner Vergangenheit wieder zu errin- 
gen. In diesem Sinne haben die verbündeten Regierungen in An- 
schluss an gewohnte frühere Verhältnisse sich über 
eine Anzahl bestimmterund begrenzter, aber praktisch 
bedeutsamer Einrichtungen verständigt, welche ebenso 
im Bereiche der unmittelbaren Möglichkeit liegen«. 
In diesen Worten liegt die treffende Charakteristik des Regie- 
rungsentwurfes, welcher von allen bisherigen Verfassungsentwürfen 
auf das entschiedenste abwich. Von einem planvoll durchdachten 
Systeme, von einer Feststellung allgemeiner Principien ist darin 
keine Rede. Man suchte darin vieles vergeblich, was man in einer 
Verfassungsurkunde zu finden gewohnt war, und fand darin manches, 
I Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstages 
des norddeutschen Bundes im Jahre 1867. I. Band. Il. Band. Anlagen zu den 
Verhandlungen. Berlin 1867. Auf Grundlage derselben habe ich eine Geschichte 
dieses ersten Reichstages gegeben in meiner Finleitung 8. 427 ff. Achtes 
Kap. Abschn. II.: »Der erste Reichstag des norddeutschen Bundes vom 24. Fe- 
bruar bis 17. April 1867«, 
H. Schulze, Deutsches Staatsrecht. 11
	        
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