Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechtes Erstes Buch Das Deutsche Landesstaatsrecht (1)

2. Von den Staatsämtern. 329 
landesherrliche Verordnung vom 12. Mai 1873). Ohne eine specielle 
Vorschrift kann eine derartige Beschränkung der Beamten nicht an- 
genommen werden, wie dieselbe auch dem Reichsbeamtengesetze 
unbekannt ıst. 
Abgesehen von diesen besonderen Verpflichtungen und Be- 
schränkungen ist es selbstverständlich, dass die Staatsdiener auch 
alle allgemeinen Staatsbürgerpflichten zu erfüllen haben, soweit nicht 
das Gesetz eine Ausnahme für sie feststellt. 
$ 132. 
3) Verfolgung der Pflichtverletzungen der Beamten !, 
Die Staatsdiener können die ihnen obliegenden Verpflichtungen 
in verschiedenartigster Weise verletzen. Gegen solche mögliche 
Verletzungen müssen dem Staate Reaktionsmittel zu Grebote stehen. 
Letztere gehören drei verschiedenen Rechtsgebieten an: a. dem des 
Kriminalrechtes, b. dem des Privatrechtes, c. dem des Disciplinar- 
rechtes. 
a. Die schwersten Pflichtverletzungen der Beamten sind durch 
das Strafgesetzbuch in ihrem 'Thatbestand bestimmt und mit pein- 
lichen Strafen bedroht. Es hängt ganz von den positiven Bestim- 
mungen des Strafgesetzbuches ab, welche Pflichtverletzungen der 
Beamten peinlich bestraft werden sollen. Ein allgemeines Princip 
lässt sich aus dem Begriff des Staatsamtes nicht herleiten. Die An- 
schauungen haben hier in der Gesetzgebung sehr gewechselt. Zu 
einer Zeit, wo das Dienstrecht der Beamten noch sehr unentwickelt 
war, wurden Vergehen kriminell bestraft, welche jetzt nur unter 
die immer mehr ausgebildete Disciplinargewalt fallen. Der That- 
bestand eines Amtsverbrechens muss genau festgestellt sein: »nulla 
poena sine lege«. Die peinlich strafbaren Verletzungen der Amts- 
pflicht sind entweder uneigentliche oder eigentliche Amtsdelikte. 
Die ersteren bestehen in Handlungen, welche an sich allgemein 
strafbar sind, welche aber mit einer grösseren Strafe bedroht wer- 
den, falls ein Beamter sie verübt; die letzteren bestehen in Hand- 
1 A.W, Heffter, Ueber Verbrechen und Disciplinarvergehen der Staats- 
und Kirchendiener. Neues Archiv des Kriminalrechtes B. XIII. 8. 2S ff. Der- 
selbe, Die strafrechtliche und diseiplinarische Stellung der Staats- und Kir- 
chendiener. Archiv des Kriminalrechtes. Neue Folge. Jahrgang 1853. 8. 427 ff. 
Dollmann, Art. Amtsverbrechen und Amtsvergehen. Staatswörterbuch B. I. 
S. 219 ff. Hugo Meyer, Lehrbuch des deutschen Strafrechts 2. Aufl. $ 204 ff. 
Meves, in Holtzendorff’s Handbuch des deutschen Strafrechtes II. 
S. 941 ff. Besonders jetzt Labanda.a. O.$ 41.
	        
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