410 Il. Das Landesstaatsrecht.
Staat und die Ortsgemeinde noch höhere Glieder einzuschie-
ben, wie die Sammtgemeinden, die Kreise, die Provinzen. In die-
sem organischen Aufbau der Selbstverwaltung tritt immer der wei-
tere Kreis subsidiär da ein, wo die Kräfte des engeren nicht mehr
ausreichen. So wird die Ortsgemeinde durch den Kreis, der Kreis
durch die Provinz ergänzt. Erst wo die Kräfte aller dieser Verbände
nıcht mehr ausreichen, soll der Staat eintreten.
Nach unserer heutigen Entwicklung sind aber die Orts-
gemeinden bei weitem die wichtigsten Körper der Selbstverwal-
tung, während die höheren Verbände erst in ihrem Ausbau begriffen
sind. Man unterscheidet allerdings zwischen Stadt- und Land-
gemeinden, dennoch hat sich der Begriff der Ortsgemeinde
in den neueren Gemeindeordnungen als ein einheitliches Institut ent-
wickelt, welches nur unter verschiedenen Verhältnissen in verschie-
denen Formen zur Erscheinung kommt. Wir handeln daher zuerst
von der Ortsgemeinde überhaupt, dann von ihren beiden verschie-
denartigen Ausprägungen in der Stadtgemeinde und der Landge-
meinde.
I. Von den Ortsgemeinden'.
$ 160.
A) Von den Ortsgemeinden überhaupt.
Dieselben unterscheiden sich dadurch von den grössern kommu-
nalen Verbänden, dass sie auf dem unmittelbaren nachbarschaftlichen
! Ueber di eältere Kommunalverfassung vergl. die Schriften in Pütter’s Lit.
Th. III. S. 170. 8.256. S. 472, über die neuere v. Mohl, Geschichte u. Lit. der
Staatsw. Th. II 8.337 ff. J. J. Moser, Von den deutschen Reichsständen
S. 925 ff. Von der deutschen Unterthanen Rechten und Pflichten B. . Kap. 3
S. 160. H. A. Zachariä, Th. I. Kap. IV. $ 105. 8. 559 ff. H. Zöpfl, Grunds.
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Staatsr. B. II. B. XI. Stahl, Rechtsphil. B. II. Abth.2$4 fl. Dahlmann,
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Rönne, Preuss. Staatsr. B. II. Abth. I. Abschn. III. $305 ff. G. Meyer, a.
a. 0. S. 269—305. J. Weiske, Sammlung der neuern deutschen Gemeindege-
setze. Leizig 1848. Graf Giech, Ansichten über Staats- u. öffentliches Leben
(II. Aufl.) Nürnberg 1857. Aufsatzvon K. Brater in Bluntschli’s Staatswörterb,
B. IV. S. 109—161. Art. Gemeinde. Schäffle, »Vergangenheit und Zukunft