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t. Die Zeiten des ältern deutschen Reiche. ri
Selbständigkeit unter deu babenbergischen Herzögen. Als dasselbe
1276 mit den lHerzogthümern Steiermark und Krain an das Llaus
Habsburg kam, gelang es diesem hochstrebenden Geschlechte
durch kluge Familienpohtik. zu diesem ursprünglichen Gebiete im-
mer neue deutsche und ausserdeutsche Länder hinzu zu erwerben
und es gab eine Zeit, wo das Ilaus Habsburg mit seinen östlichen
Ländern die Krone Spaniens und die weiten Gebiete der neuentdeck-
ten westlichen Hemisphäre vereinigte. Aber auch als die Weltmacht
Karl’s V. sich unter die beiden Linien des Hauses Habsburg ver-
theilt hatte, blieb der Besitzstand der deutschen Linie Ferdinand’s T.
im Osten Europas ein gewaltiges Länderkonglomerat, welches seine
Einheit wesentlich in der Person des Herrschers und seiner Dynastie
fand. Der Erzherzog von Oesterreich, Ilerzog von Kärnthen, Steier-
mark, Krain, gefürsteter Graf von "Tirol u. s. w. trug auch die Kö-
nigskronen von Ungam und Böhmen. Durch dıe pragmatische
Sanktion!) wurde wenigstens die Einheit der Thronfolge für alle
jene zahlreichen länder mit ihrer manigfaltigen Staatsverfassung
hergestellt. Den staatsklugen konservativen Reformbestrebungen
der Kaiserin Maria Theresia 11740—1780) gelang es, zuerst wenig-
stens im lTeer- und Finanzwesen, en Gesammtösterreich her-
zustellen, während die überstürzenden Neuerungen Joseph’s Il. nicht
ım Stande waren, die festbegründete Eigenthümlichkeit der einzel-
nen Länder zu brechen und eine abstrakte Staatseinheit durchzu-
führen. Seit 1437 wurde, nach einem feststehenden Gebrauch und
einer politischen Nothwendligkeit, stets der Chef der deutsch-habs-
burgischen Linie, das Oberhaupt dieses weiten Ländergebietes, zum
römischen Kaiser und deutschen Könige gewählt. Die an sich
machtlos gewordene Wahlkrone hatte auf dem Ilaupte eines solchen
Monarchen immer noch die Bedeutung, dass sie ihrem Inhaber den
höchsten Rang unter den Herrschern Europas, den alles überstrah-
lenden und gewissermassen zusammenhaltenden Kaisertitel und
immerhin einen gewissen Einfluss auf die Reichsangelegenheiten
gewährte, welcher sich unter Umständen ım Interesse der österreichi-
schen HHauspolitik verwerthen liess. 'Irotz dieser traditionell an
Verfasser: Versuch einer österreichischen Staatsgeschichte 1771. H. Schulze,
Art. Habsburger, in Bluntschli’s Staatsw. B. IV. Carlvon Hock, Der österrei-
chische Staatsrath 1760—184$, fortgesetzt von Prof. Dr. H. J. Bidermann.
Wien 1879.
! Vergl. besonders Bidermann in Grünhut’s Zeitschr. Bd. II. 8. 123
bis 156. S. 218—253 Entstehung und Bedeutung der pragmatische Sanktion.