Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechtes Erstes Buch Das Deutsche Landesstaatsrecht (1)

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t. Die Zeiten des ältern deutschen Reiche. ri 
Selbständigkeit unter deu babenbergischen Herzögen. Als dasselbe 
1276 mit den lHerzogthümern Steiermark und Krain an das Llaus 
Habsburg kam, gelang es diesem hochstrebenden Geschlechte 
durch kluge Familienpohtik. zu diesem ursprünglichen Gebiete im- 
mer neue deutsche und ausserdeutsche Länder hinzu zu erwerben 
und es gab eine Zeit, wo das Ilaus Habsburg mit seinen östlichen 
Ländern die Krone Spaniens und die weiten Gebiete der neuentdeck- 
ten westlichen Hemisphäre vereinigte. Aber auch als die Weltmacht 
Karl’s V. sich unter die beiden Linien des Hauses Habsburg ver- 
theilt hatte, blieb der Besitzstand der deutschen Linie Ferdinand’s T. 
im Osten Europas ein gewaltiges Länderkonglomerat, welches seine 
Einheit wesentlich in der Person des Herrschers und seiner Dynastie 
fand. Der Erzherzog von Oesterreich, Ilerzog von Kärnthen, Steier- 
mark, Krain, gefürsteter Graf von "Tirol u. s. w. trug auch die Kö- 
nigskronen von Ungam und Böhmen. Durch dıe pragmatische 
Sanktion!) wurde wenigstens die Einheit der Thronfolge für alle 
jene zahlreichen länder mit ihrer manigfaltigen Staatsverfassung 
hergestellt. Den staatsklugen konservativen Reformbestrebungen 
der Kaiserin Maria Theresia 11740—1780) gelang es, zuerst wenig- 
stens im lTeer- und Finanzwesen, en Gesammtösterreich her- 
zustellen, während die überstürzenden Neuerungen Joseph’s Il. nicht 
ım Stande waren, die festbegründete Eigenthümlichkeit der einzel- 
nen Länder zu brechen und eine abstrakte Staatseinheit durchzu- 
führen. Seit 1437 wurde, nach einem feststehenden Gebrauch und 
einer politischen Nothwendligkeit, stets der Chef der deutsch-habs- 
burgischen Linie, das Oberhaupt dieses weiten Ländergebietes, zum 
römischen Kaiser und deutschen Könige gewählt. Die an sich 
machtlos gewordene Wahlkrone hatte auf dem Ilaupte eines solchen 
Monarchen immer noch die Bedeutung, dass sie ihrem Inhaber den 
höchsten Rang unter den Herrschern Europas, den alles überstrah- 
lenden und gewissermassen zusammenhaltenden Kaisertitel und 
immerhin einen gewissen Einfluss auf die Reichsangelegenheiten 
gewährte, welcher sich unter Umständen ım Interesse der österreichi- 
schen HHauspolitik verwerthen liess. 'Irotz dieser traditionell an 
Verfasser: Versuch einer österreichischen Staatsgeschichte 1771. H. Schulze, 
Art. Habsburger, in Bluntschli’s Staatsw. B. IV. Carlvon Hock, Der österrei- 
chische Staatsrath 1760—184$, fortgesetzt von Prof. Dr. H. J. Bidermann. 
Wien 1879. 
! Vergl. besonders Bidermann in Grünhut’s Zeitschr. Bd. II. 8. 123 
bis 156. S. 218—253 Entstehung und Bedeutung der pragmatische Sanktion.
	        
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