Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechtes Erstes Buch Das Deutsche Landesstaatsrecht (1)

76 I. Geschichtl. Entwickelung des staatl. Bechtszustandes in Deutschland. 
kronen trugen. war die Reichsgewalt thatsächlich machtlos. nur 
den schwachen und kleinen Staatsgebilden im Süden und Westen 
gegenüber »behauptete sie noch eine gewisse Autorität. Aber die lose 
Form des Reiches war, als untrennbar gedachter Bestandtheil des 
alten Gleichgewichtssystems mit allen europäischen Verhältnissen 
so eng verflochten. dass es noch der grössten Katastrophe bedurfte. 
um die selbst in ihrer Altersschwäche noch ehrwürdige Form des 
deutschen Reiches völlig zu sprengen. Es war die französische Re- 
volution mit ihren weitern weltgeschichtlichen Konsequenzen, welche 
auch »das heilige römische Reich deutscher Nation« in den allge- 
meinen Umsturz zog. Acussere Veranlassung zum Zusammenstosse 
mit Frankreich gaben mancherlei gegenseitige Beschwerden: so 
nahmen die durch die Dekrete der französischen Nationalversamm- 
lung vom 4. August 1789 in ihren Rechten in Elsass und Lothrin- 
gen gekränkten Reichsstände den Schutz des Reichs in Anspruch 
(Reuss. Staatskanzlei Bd. 24—26. 29. 30. wo auch »das ausgiebige 
Reichsgutachten« zu finden: ; so beschwerte sich Frankreich über 
die Unterstützung. welche die Emigranten in ihren Invasionsplänen. 
besonders beim Kurfürsten von Trier fanden. Der tiefere innere 
Grund des unvermeidlichen Zusammenstosses lag aber in dem un- 
versöhnlichen Gegensatze zwischen der mittelalterig-feudalen Staats- 
ordnung des Reiches und den Prinzipien der Revolution mit ihrem 
ausgesprochenen Charakter einer europäischen Propaganda. Vor 
allem bedurfte aber die radikale Jakobinerpartei im Konvente des 
Krieges. um ihre blutgetränkte Schreckensherrschaft im Innern 
Frankreichs zu behaupten. Aın 20. April 1792 erklärte Frankreich 
und 1792. Leipzig 1875. Ferner das bereits erwähnte Werk von Perthes, Das 
deutsche Staatsleben vor der Revolution. 1545. Derselbe, Politische Zustände 
in Deutschland zur Zeit der französischen Herrschaft. Das südliche und westliche 
Deutschland. 1562. Derselbe, Politische Zustände in den deutschen Ländern 
Oesterreichs. 1869. L. Ennen, Frankreich und der Niederrhein oder Geschichte 
von Stadt und Kurstaat Köln seit dem 30 jährigen Kriege bis zur französischen 
Revolution. 2 Bde. Köln 1855—56. Hermann Hüffer, Diplomatische Ver- 
handlungen aus der Zeit der französischen Revolution. B. I.: Oesterreich und 
Preussen, gegenüber der französischen Revolution bis zum Abschlusse des Frie- 
dens von Campo-formio. Bonn 1865. Heinrich von Treitschke, Deutsche 
Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. I. Th. bis zum zweiten Pariser Frieden, 
Leipzig 1879, ist durch lichtvolle Uebersicht über die 'Ühatsachen, so wie durch 
Gedankenreichthum hochbedeutsam für die neueste deutsche Staatsgeschichte. 
Die wichtigsten Urkunden und Aktenstücke dieser Zeit finden sich bei Philipp 
Anton Guidov. Meyer, Corpus juris confoederationis Germanicae, ergänzt und 
fortgesetzt von Heinrich Zöpfl, Th. I.: Staatsverträge. III. Aufl. Frankf.a.M. 
1858. Auf dieses Werk verweisen die meisten Citate im Texte.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.