Die Auflösung des deutschen Reiches und der Rheinbund. 17
den Krieg an Oesterreich. Mit Oesterreich verband sich Preussen
durch Bündnissvertrag’vom 7 Februar 1792. Erst nachdem die Fran-
zosen bereits Mainz und die Niederlande erobert hatten, ermannte
sich der Reichstag zur Erklärung des Reichskrieges. Der Mangel au
Öinheit in der militärischen Führung, der Widerspruch in den poli-
tischen Interessen Oesterreichs und Preussens, die Verfallenheit des
Reiches und seiner Wehrverfassung, der Egoismus der einzelnen
Reichsstände vereitelten die militärischen Erfolge der deutschen
Waffen. So schloss der König von Preussen am 5. Aprıl 1795 nicht
nur als »Roi de Prusse«, sondern auch als Kurfürst von Branden-
burg und »Co-etat de V’empire« den durch die politischen Umstände
eutschuldigten, dennoch aber reichskonstitutionswidrigen Frieden
von Basel (Martens Rec. B. VI. S. 495). In einem Vertrage
vom 17. Mai wurde eine Demarkationslinie gezogen, wodurch das
nördliche Deutschland vom südlichen getreunt und für neutral er-
klärt wurde iMartens VI. p. 503). Auf dieser Grundlage schloss
Hessen-Kassel ebenfalls einen Separatvertrag mit Frankreich. Würt-
teınberg, Baden, der schwäbische Kreis und P’falz-Bayern folgten
1796 diesem Beispiele. Auf Grundlage des Präliminarvertrages von
Leoben vom 15. April 1797 schloss endlich auch Oesterreich am
17. Oktober 1797 den Frieden von Campoformio (G. v.Meyer, Cor-
pus juris conf. 3. Aufl. I Ih. S. 106) mit der französischen Republik.
Es verzichtete dadurch auf die Niederlande und die Lombardei, so-
wie auf die lehensherrlichen Rechte des Reiches ın Italien, erhielt
dagegen einen grossen "Theil des venetianischen Gebietes; auch
wurde die Abtretung des linken Rheinufers vorläufig verabredet.
bereits im November 1797 wurde der Friedenskongress zu Rastatt
eröffnet, ging aber durch den ım J. 1799 ausgebrochenen Krieg er-
folglos auseinander. Die unglücklichen Schlachten von Marengo
(am 14. Juni 1800; und Hohenlinden 'am 3. December 1800) nöthigten
zum Frieden von Luneville, welchen der Kaiser für sich und
(las Reich am 9. Februar 1801 abschloss :G. v.Meyer 8. 1 ff.). Die
nachträgliche Genehmigung des Reichstages erfolgte am 7. März,
das kaiserliche Ratifikationsdekret am 9. März 1801. Der Frieden
von Luneville ruht auf den Grundlagen des Friedens von Campofor-
ınio. Die dort gemachten Abtretungen Oesterreichs: Belgien, Ober-
italien westlich von der Etsch wurden wiederholt, der 'Thalweg der
Etsch bildete die Grenze, Istrien. Dalmatien, Venedig fielen Oester-
reich zu. Der Grossherzog von Toskana und der Herzog von Mo-
dena sollten für den Verlust ihrer italienischen Besitzungen in