Full text: Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nachwuchses.

260 Dritter Teil: Das Lehrlingswesen im Handelsgewerbe. 
1909 hielten 1910 hielten 
Firmen Lehrlinge Firmen Lehrlinge 
502 1 633 1 
116 2 148 2 
50 3 63 3 
11 4 24 4 
5 5 14 5 
3 6 6. 6 
2 3 7 
1 10 3 8 
1 11 1 10 
1 20 1 18 
1 31 
Der Berichterstatter in der betreffenden Handelskammersitzung 
wies darauf hin, daß sowohl aus diesen Zahlen wie besonders aus 
der (nicht mitgeteilten) Gegenüberstellung der Zahl der Gehilfen und 
Lehrlinge hervorgehe, daß kein einziger Fall einer unberechtigten 
Haltung einer zu großen Zahl von Lehrlingen festgestellt werden könne. 
ie Zahlen der Berufs. und Betriebszählung können leider 
nicht herangezogen werden, da sie das Kontor-(Verwaltungs-) Personal, 
bezw. die Lehrlinge hierfür nicht berücksichtigen. 
r dürfen aus der Gegenüberstellung der Beweise für und 
gegen bas Vorliegen von Lehrlingszüchterei entnehmen, daß eine aus- 
gedehnte Lehrlingszüchterei nicht bewiesen ist und daß man nach den 
Erhebungen der Handelskammern das Gegenteil behaupten könnte. 
Man wird daher in dieser Sache ein „non liquet“ aussprechen und 
dem Wunsche Ausdruck geben müssen, daß sowohl nach dieser Richtung 
wie hinsichtlich des kaufmännischen Lehrlingswesens überhaupt amt- 
liche Feststelungen gemacht werden möchten. 
luß mag noch darauf hingewiesen werden, daß die Lehr- 
lingchüchterer nicht tediglich mit Zahlen bewiesen werden kann. 
Einerseits ist die Art und Organisation der Betriebsstätte sowie die 
Befähigung und das Interesse des Betriebsleiters, bezw. der aus- 
bildenden Personen für den Erfolg der Lehrlingsausbildung auch bei 
einer größeren Zahl von Lehrlingen mit entscheidend, und anderer- 
seits wird nicht mit Unrecht darauf hingewiesen, daß in Geschäften mit 
weniger Gehilfen und mehr Lehrlingen die letzteren viel eher zur Aus- 
führung wichtigerer Arbeiten herangezogen würden und infolgedessen 
mehr Ausbildungsmöglichkeiten hätten als in anderen Geschäften. 
In diesem Sinne schreibt die Handelskammer Erfurt: „Gerade 
in Geschäften mit wenig Gehilfen können Lehrlinge mehr mit Ar- 
beiten beschäftigt werden. die sonst von den Gehilfen ausgeführt 
werden, während bei Geschäften mit größerer Gehilfen- und ge- 
ringerer Lehrlingszahl viel eher die Gefahr vorliegt, daß die Lehr- 
linge sozusagen nur mit Handlangerdiensten beschäftigt werden. Es 
kommt eben sehr auf die Auffassung des Prinzipals von seinen 
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