Full text: Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

Zulassung der Abiturienten von Realschulen zum Rechtsstudium. 113 
1. Die Oberrealschulabiturienten sind zu den Kursen zur sprach- 
tichen Einführung in die Quellen des römischen Rechts nur dann zu- 
zulassen, wenn sie sich bei dem Leiter des Kursus darüber auszuweisen 
vermögen, daß sie lateinische Sprachkenntnisse sich in dem ungefähren 
Umfange angeeignet haben, welcher der Reife für die Prima eines Real- 
Lymnasiums entspricht. 
2. Die Zulassung zum zweiten Kursus zur sprachlichen Einführung 
in die Quellen des römischen Rechts setzt den erfolgreichen Besuch des 
ersten Kursus voraus. 
8. Es empfiehlt sich, daß die Studierenden die Vorkurse innerhalb 
der drei ersten Semester und den Anfängerkursus im Greiechischen, 
wenn nicht schon früher, so doch jedenfalls vor dem zweiten Kursus zur 
sprachlichen Einführung in die Quellen des römischen Rechts hören. 
4. Den Teilnehmern an den Vorkursen ist am Schlusse des 
Semesters von dem Leiter ein Zeugnis über Fleiß und Erfolg nach 
dem anliegenden Muster auszustellen. 
5. Die Zahl der Teilnehmer an den Vorkursen ist auf 25 zu be- 
schränken. 
Dieser Erlaß ist durch Anschlag am schwarzen Brett zur Kenntnis 
der Studierenden zu bringen. 
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Wever. 
  
  
Universität ... . . .. .. . . 6 e halbjahr 
Beugnis 
über die Teilnahhonnn .. 
Herr stud. jur. hat an dem vorbezeichneten von mir 
gemäß den preußischen Bestimmungen abgehaltenen Kursus, zu welcher 
... ... Zuhörer zugelassen waren, mit .. . . .. Fleiß und . ..... 
Erfolg teilgenommen. Er hat dabei ... .. . Arbeiten geliefert, welche 
mit ihm besprochen und wie folgt beurteilt worden sind: ..... .... 
...... dden 
Lehrpläne 2c.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.