Full text: Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

28 Lateinisch. 
UII 4 Stunden wöchentlich. 
Lektüre 2 Stunden: Cäsars Bellum Gallicum ober ausge- 
wählte Abschnitte aus dem Bellum civile (vergl. Gymnasium 0 Uh; 
Ovids Metamorphosen in planmäßiger Auswahl. Anleitung usw. wie 
in U III. Einführung in die poetische Lektüre: Erklärung und Ein- 
übung des daktylischen Hexameters; prosodische Belehrungen; Aus- 
wendiglernen einzelner Stellen aus Ovid. 
Grammatik 2 Stunden: Wiederholung der Kasuslehre. Wieder- 
holung und Ergänzung der Tempus= und Moduslehre. 
Übungsbuch und schriftliche Arbeiten wie in U II. 
O II. 4 Stunden wöchentlich. 
Lektüre 3 Stunden wie in Ull, unter Umständen auch aus- 
gewählte Abschnitte aus Curtius oder aus Livius oder eine leichtere 
Rede Ciceros. 
Grammatik 1 Stunde wie in UIl; ein Übungsbuch wird 
nicht gebraucht. 
Alle 14 Tage eine schriftliche Übersetzung in das Deutsche als 
Klassenarbeit. 
U und OI. Je 4 Stunden wöchentlich. 
Lektüre: Leichtere Reden Ciceros (z. B. pro Sex. Roscio, in 
Catilinam, de imperio Cn. Pompei); ausgewählte Abschnitte aus Livius; 
Stellen aus Virgils Aneide in einer Auswahl, die in sich abgeschlossene 
Bilder bietet und einen Durchblick durch das ganze Werk ermöglicht; 
in OI auch leichtere Oden des Horaz und Abschnitte aus Tacitus' 
Germania. 
Grammatik, wo ihre Behandlung bei der Lektüre notwendig wird. 
Alle 3 bis 4 Wochen eine schriftliche Übersetzung in das Deutsche. 
Methodische Zemerkungen für das Tateinische. 
Für die Methode des lateinischen Unterrichts gelten im wesent- 
lichen dieselben Bemerkungen für Gymnasium und Realgymnasium, 
selbstredend unter Beachtung des beschränkteren Lehrzieles und der 
beschränkteren Lehraufgaben des Realgymnasiums. 
1. Grammatik, Wortschatz und schriftliche übungen. Ent- 
sprechend dem allgemeinen Lehrziele ist eine gründliche grammatische 
Schulung und ein sicheres Verständnis der Schriftsteller stets im Auge 
zu behalten. Danach ist von VI an die Auswahl dessen, was ge- 
lernt und eingeübt werden soll, zu bemessen. Sie ist überall auf das 
Wichtigste d. h. auf das häufig Vorkommende und Charakteristische 
zu beschränken, so daß eine sorgfältige Scheidung notwendig wird
	        
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