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Zinsrechnung.
Verborgt man einem Anderen Geld, so nennt man diese Summe
Kapital, der Verleiher heißt Gläubiger, der Beliehene Schuldner.
Der Schuldner soll stets einen Schuldschein in der gesetzlich vorge—
schriebenen Form (Namen des Verleihers und Beliehenen, Kapital,
Zinsfuß, Zeit, Ort und Datum) ausstellen.
Bei großen Summen und Unsicherheit des Schuldners fordert
der Gläubiger eine obrigkeitliche Sicherstellung (Hypothek), durch
welche im Falle der Rückzahlungsunfähigkeit als Unterpfand Häuser
und Grundstücke zugesichert werden; man unterscheidet nach der Zeit
der Beleihungen erste, zweite u. s. w. Hypothek; bei gerichtlichen Ver-
käufen (Subhastationen) haben die ersten Hypotheken das Vorrecht der
Rückzahlung vor den letzten. Für die Hingabe des Kapitals hat Schuldner
dem Gläubiger eine Vergütung zu zahlen, welche man Zinsen oder
Interessen nennt. Die Bestimmung, wieviel Mark Zinsen von je
10 M. Kapital in einem Jahre zu zahlen, nennt man Zinsfuß oder
Procente (lat. pro centum — fürs Hundert), gewöhnlich p. c. oder
% bezeichnet.
Ein Kapital verzinst sich zu 43 % heißt, je 100 M. bringen
in 1 Jahr 43 M. Zinsen. Die Zinsrechnung hat es mit 4 Größen
zu thun und zwar: Kapital, Zinsen, Zeit und Zinsfuß. Drei Größen
müssen stets gegeben sein, die vierte wird gesucht; ist die Zeit nicht
bestimmt, so wird immer ein Jahr genommen und zwar zu 360 —
der Monat zu 30 Tagen.
Einfache Zinsrechnung.
Das Frageglied ist von zwei bedingenden Gliedern abhängig; wir
lösen diese Aufgaben nach Art der einfachen Regeldetri.
a. Die Zinsen werden gesucht.
(Gegeben sind Kapital, Zinsfuß und Zeit.)
1. Wieviel betragen die Zinsen von 532 M. zu 4%
Wenn 100 M. 4 M. geben, so geben 500 M. 5 4 = 20 M.,
25 — 1 Hundert geben 1 M. und 7 M. geben 7 4 Ppf. = 28 Pf.,
zusammen 21 M. 28 Pf. (20 +— 1 M. + 28 Pf.).