Full text: Leitfaden für das Preußische Jäger- udn Förster-Examen.

— 358 — 
entgegengesetzten Seite ein wenig höher die Säge eingesetzt, hinter 
welcher, sobald sie tiefer in den Stamm eingedrungen ist, Keile ein- 
getrieben werden, um die Arbeit der Säge zu erleichtern und dem 
Stamm die Fallrichtung zu bestimmen. 
Ausnahmsweis werden Stämme nur mit der Axt gefällt, wobei 
dann meist ein gleichzeitiges Roden erfolgt, indem die Stämme an der 
Wurzel tiefer ausgegraben werden. Wird der Stamm nur möglichst 
tief mit der Axt vom Stock losgehauen, so nennt man diese Fäll- 
methode „Auskesseln“ oder „aus der Pfanne hauen“. 
Das Werfen solcher Stämme erleichtert man sich durch Umlegen 
von Ziehseilen oder Ansetzen von spitzen Druckstangen. Die Fällung 
mag nun auf die eine oder andere Weise erfolgen, jedenfalls hat der 
Beamte streng darauf zu halten, daß die Stämme stets so tief als 
möglich vom Boden getrennt werden und daß so wenig als möglich 
Holz in die Spähne gehauen wird. Die Holzhauer sind unausgesetzt 
zur größten Vorsicht beim Werfen der Stämme anzuhalten, um alle 
Beschädigungen am fallenden und stehenden Holze sowie Unglücksfälle 
zu verhüten. 
262. 
Sortiren des Holzes. 
Sämmtliches eingeschlagene Holz wird, nach den verschiedenen Holz- 
arten getrennt, in zwei Hauptsortimente getheilt, nämlich in Nutzholz 
und Brennholz; in welche Untersortimente das Nutzholz und Brenn- 
holz zerfällt, ist nach dem Bedarf der verschiedenen Gegenden sehr ver- 
schieden und richtet sich ganz nach der Nachfrage; es ist die Pflicht 
jedes Beamten, dem Holzbedürfnisse des Publikums, soweit es irgend 
möglich in jeder Beziehung Rechnung zu tragen, um so mehr, weil bei 
recht vielseitiger Nachfrage der Wald in vielseitigster Weise ausgenutzt 
und damit in der Regel der höchste Geldertrag erzielt wird. 
Bei einem derartigen Entgegenkommen ist beiden Parteien, dem 
Publikum und dem Waldbesitzer, in gleicher Weise gedient. Treten 
also bezügliche Anforderungen von bestimmten Nutzhölzern aus dem 
Publikum an den Beamten heran, so soll er sie nie abweisen, sondern 
seinem Vorgesetzten zur weiteren Veranlassung Meldung machen. Den 
nächsten Anhalt zur weiteren Sortirung geben die allgemeinen Mini- 
sterial= und Regierungsbestimmungen, die für die Reviere gegebenen 
Holz= und Holzwerbungstaxen, die jedem Beamten eingehändigt werden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.