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b. Zum Reiserholz gehörend (7 em und darunter Durchmesser
am dünnen Ende).
Klasse V—X von 4—7 cm Durchmesser und 1,4—11 m Länge.
Sie werden hundertweis oder je zehn zusammengelegt und schwankt der
Festgehalt von je 100 zwischen 0,60—2 Festmeter.
Diese angegebene Eintheilung ist jedoch durchaus nicht fest, sondern.
kann nach den verschiedenen Provinzen 2c. verschieden sein, z. B. nur
3 Sortimente Derbholzstangen und 5 Sortimente Reiserholzstangen 2c.,
jedenfalls sind überall die Holztaxen und Holzwerbungskostentaxen
maßgebend.
Zu den Nutzholzreiserstangen gehören auch noch Buhnenpfähle,
Faßband-, Tonnenbandstöcke, große und kleine Bandstöcke, Eimerband-
stöcke, Gehstöcke 2c., die zu je Hundert zusammengelegt werden und
worüber die Holztaxen das Nähere enthalten.
Auch werden hierzu die nach Hunderten oder Zehnern von Bunden
ausgehaltenen Faschinen, Bindeweiden, Besenreis, Gradierdorn 2c. ge-
rechnet.
C. In Schichtmaaßen.
a. Zum Derbholz gehörend.
Schichtnutzholz I. Klasse; fehlerfreie, glatte gradspaltige Scheite
oder Rundstücke von über 25 cm Durchmesser am dünnen Ende.
Schichtnutzholz II. Klasse, fehlerfrei 2c., aber etwas weniger gut.
Das Bestreben der Beamten muß darauf gerichtet sein, durch sorg-
fältigste Auswahl der guten Kloben möglichst viel Nutzkloben auszuhalten.
Schichtnutzholz III. Klasse (Nutzholzknüppel) von über 7—14 cm
oberem Durchmesser.
b. Zum Reiserholz gehörend.
Peitschenstielholz, Pulverholz, grünes Reisig und Weihnachtsbäume.
II. Rinde (vergl. § 277).
a. Zum Reiserholz gehörend.
Rinde I. Klasse, Glanz= oder Spiegelrinde.
„ II. „ rissige Rinde von jungen Stämmen, die in
Raummetern aufgesetzt wird und wovon 1 Raummeter = 3 Centner
gerechnet wird.