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Massen und sollen deshalb, namentlich wenn dieselben für längere Zeit
dem Transport dienen, wie z. B. Wege, in die die kleineren Abfuhr—
wege, die nur zum Transport des Holzes einzelner Schläge oder im
Abtriebe befindlicher Wirthschaftsfiguren für kürzere Zeit angelegt sind,
münden, solide und dauerhaft gebaut werden. Man kann deshalb
dauernde und vorübergehende Abfuhrwege unterscheiden:
Dauernde Abfuhrwege müssen mindestens 6—8 m Breite und
Wölbung haben, dürfen, wenn Gefäll und Steigung abwechseln, höchstens
auf 100 m m ansteigen (7 pCt. Steigung), müssen mit Gräben und
Bäumen eingefaßt sein und einen dauernden Unterbau von Steinen oder
fester Erde haben.
Hiernach unterscheidet man zunächst Erdwege, d. h. solche Wege,
zu denen ein anderes Material als das gerade im Straßenkörper oder
dessen Umgebung befindliche nicht verwendet wird. Nachdem der Wald
in der vorher abgesteckten Linie durchhauen und gerodet ist, wird die
Breite des Weges abgemessen und durch Signale resp. Steine fest-
gelegt; dann werden zu beiden Seiten des Straßenkörpers Gräben aus-
geworfen, deren Größe sich nach der Bodenfeuchtigkeit und dem Ab-
flusse richtet. Der Auswurf wird so auf dem Straßenkörper ausgebreitet,
daß er in der Mitte um 5—10 em häöher liegt als an den Gräben,
also gewölbt wird. Bei etwaigen Durchstichen müssen die Böschungen
gehörig abgeschrägt werden (bei festem Boden auf je 1 m Höhe 0,5 m
horizontale Abschrägung, bei losem Boden 1,5 m Abschrägung, ckr. § 98)
und sollten dieselben mit Faschinen oder Plaggen oder Besäen mit
Gras resp. durch Bepflanzung mit Weiden (Salix caspica, acutifolia
Willd., pruinosa Wundtl.) oder Akazien nöthigenfalls befestigt werden,
um Nachrutschungen und Verschüttungen zu vermeiden.
Das Gleiche muß bei Ueberführungen von Einsenkungen beobachtet
werden, oder wenn der Weg um Berglehnen herumgeführt wird. —
Etwaige Steigungen sind event. durch Nivellement (siehe § 77) zu er-
mitteln und ist danach die Steigung des Weges festzulegen. Das
Wasser wird von der Straße, jedoch nur wo die Seitengräben nicht
genügen sollten oder solche nicht vorhanden sind, durch sog. Abschläge,
d. i. gepflasterte Mulden, oder in kleinen gemauerten Durchlässen in
Thon-, Cement-- 2c. Röhren, zuweilen auch in untergelegten Brunnen-
röhren abgeführt. Die obere Erdschicht solcher Wege besteht am besten
zur Beförderung der Trockenheit aus einer Mischung von Lehm und