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gestellt, auf welcher die Blöcke, Jagen (Distrikte) und Abtheilungen mit
ihren Nummern und Buchstaben eingetragen sind. Die vorherrschenden
Holzarten sind durch folgende Farben bezeichnet: Eichen gelb, Buchen
braun, Ahorn, Ulmen, Akazien, Erlen grün, Birke carmin,
Aspen und sonstige Weichhölzer blau-grau, Fichten grau-blau,
Tannen grau-grün, Kiefern grau-schwarz und Lärchen grau-roth.
Eingesprengte Holzarten werden durch die bezüglichen Baumfiguren
markirt wenn sie 0,1 und mehr des Hauptbestandes bilden und zwar
bei horstweiser Einsprengung in Gruppen zu 3, sonst einzeln. Die
verschiedenen Perioden (ckr. § 115) werden farbig umrändert und zwar
die I. Periode mit grün, die II. mit karmin, die III. mit gelb, die
IV. mit blau, die V. mit zinnober, die VI. mit braun, außerdem sind
sie noch mit römischen Zahlen I, II rc. bezeichnet. Neuerdings um-
rändert man nur die I. und II. Periode. Die Vertheilung der übrigen
Bestandstheile in die IIII—VI. Periode geht ungefähr aus ihrem Alter
hervor, welches in der Art bezeichnet wird, daß die beiden ältesten
Altersklassen ganz dunkel, die beiden mittleren heller, die beiden jüngsten
ganz hell angelegt werden. In demselben Farbentone wird der ältere
Bestand durch Unterstreichen des Abtheilungsbuchstabens bezeichnet.
Kommt eine Abtheilung während des Einrichtungszeitraumes mehrmals
zum Hiebe, so werden beide Perioden, z. B. II, IV, findet nur ein
Aushieb statt, so wird die betr. Periode mit kleiner römischer Zahl,
z. B. uV eingeschrieben. Mittelwaldblöcke und Niederwald werden
gelbgrün angelegt, die Holzarten durch Baumfiguren und die Jahres-
schläge mit liegenden römischen Ziffern bezeichnet. Außerdem zerfällt
jede Oberförsterei noch in kleinere Bezirke, welche „Schutzbezirke“ oder
„Beläufe“ genannt werden; meist umfassen dieselben zugleich einen
Block; der Schutz sowie die Führung aller Waldgeschäfte in demselben
liegt einem Förster (Hegemeister) ob; speziell zur Aushilfe beim Forst-
und Jagdschutz sind für einen oder auch mehrere Schutzbezirke noch
Forstaufseher und Hilfsjäger resp. Waldwärter angestellt. Liegen
einzelne Reviertheile sehr weit vom Sitze des Oberförsters entfernt, so
werden gewisse Funktionen des Oberförsters einem „Revierförster“ über-
tragen, der zugleich aber noch einen eigenen Schutzbezirk hat. Hierzu
werden theils besonders qualificirte Förster befördert oder Forstassessoren
vorübergehend angestellt. Mehrere Oberförstereien werden zu einem
Forstinspektionsbezirk unter der Leitung und Controle eines Forst-