Full text: Leitfaden für das Preußische Jäger- udn Förster-Examen.

— 398 — 
gestellt, auf welcher die Blöcke, Jagen (Distrikte) und Abtheilungen mit 
ihren Nummern und Buchstaben eingetragen sind. Die vorherrschenden 
Holzarten sind durch folgende Farben bezeichnet: Eichen gelb, Buchen 
braun, Ahorn, Ulmen, Akazien, Erlen grün, Birke carmin, 
Aspen und sonstige Weichhölzer blau-grau, Fichten grau-blau, 
Tannen grau-grün, Kiefern grau-schwarz und Lärchen grau-roth. 
Eingesprengte Holzarten werden durch die bezüglichen Baumfiguren 
markirt wenn sie 0,1 und mehr des Hauptbestandes bilden und zwar 
bei horstweiser Einsprengung in Gruppen zu 3, sonst einzeln. Die 
verschiedenen Perioden (ckr. § 115) werden farbig umrändert und zwar 
die I. Periode mit grün, die II. mit karmin, die III. mit gelb, die 
IV. mit blau, die V. mit zinnober, die VI. mit braun, außerdem sind 
sie noch mit römischen Zahlen I, II rc. bezeichnet. Neuerdings um- 
rändert man nur die I. und II. Periode. Die Vertheilung der übrigen 
Bestandstheile in die IIII—VI. Periode geht ungefähr aus ihrem Alter 
hervor, welches in der Art bezeichnet wird, daß die beiden ältesten 
Altersklassen ganz dunkel, die beiden mittleren heller, die beiden jüngsten 
ganz hell angelegt werden. In demselben Farbentone wird der ältere 
Bestand durch Unterstreichen des Abtheilungsbuchstabens bezeichnet. 
Kommt eine Abtheilung während des Einrichtungszeitraumes mehrmals 
zum Hiebe, so werden beide Perioden, z. B. II, IV, findet nur ein 
Aushieb statt, so wird die betr. Periode mit kleiner römischer Zahl, 
z. B. uV eingeschrieben. Mittelwaldblöcke und Niederwald werden 
gelbgrün angelegt, die Holzarten durch Baumfiguren und die Jahres- 
schläge mit liegenden römischen Ziffern bezeichnet. Außerdem zerfällt 
jede Oberförsterei noch in kleinere Bezirke, welche „Schutzbezirke“ oder 
„Beläufe“ genannt werden; meist umfassen dieselben zugleich einen 
Block; der Schutz sowie die Führung aller Waldgeschäfte in demselben 
liegt einem Förster (Hegemeister) ob; speziell zur Aushilfe beim Forst- 
und Jagdschutz sind für einen oder auch mehrere Schutzbezirke noch 
Forstaufseher und Hilfsjäger resp. Waldwärter angestellt. Liegen 
einzelne Reviertheile sehr weit vom Sitze des Oberförsters entfernt, so 
werden gewisse Funktionen des Oberförsters einem „Revierförster“ über- 
tragen, der zugleich aber noch einen eigenen Schutzbezirk hat. Hierzu 
werden theils besonders qualificirte Förster befördert oder Forstassessoren 
vorübergehend angestellt. Mehrere Oberförstereien werden zu einem 
Forstinspektionsbezirk unter der Leitung und Controle eines Forst-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.