Full text: Leitfaden für das Preußische Jäger- udn Förster-Examen.

— 401 — 
sind und weder zur Jagd noch Fischereigerechtigkeit gehören. Den freien 
Thierfang kann jeder auf seinem Besitz ausüben. Was nun zu den 
jagdbaren Thieren gehört, ist nach den verschiedenen Provinzial-Gesetzen 
zu entscheiden; soweit diese darüber keine besonderen Bestimmungen ent- 
halten, rechnet das Allgemeine Landrecht dazu: alle diejenigen vier- 
füßigen wilden Thiere und das wilde Geflügel, welche zur 
Speise gebraucht werden. Es gehören im Allgemeinen dazu: 
a. Vierfüßige Thiere: Elch, Roth-, Damm-, Schwarzwild, 
Rehe, Hasen, Kaninchen, meist auch Dachse, Biber, Fischottern, 
Jüchse, in einigen Landestheilen Luchse, Wölfe, Marder, wilde 
Katzen. 
b. Wildes Geflügel: Auer-, Birk-, Haselwild, Trappen, 
Fasanen, Rebhühner, Wachteln, wilde Tauben, Krammets- 
vögel, Ziemer, Amseln, Drosseln, Lerchen, Schwäne, wilde 
Gänse und Enten, Kraniche, Fischreiher, Brachvögel, Taucher, 
Wasserhühner, Schnepfen. 
Soweit die Provinzialgesetze nichts Anderes bestimmen, werden 
nach dem Allgemeinen Landrecht zur sog. hohen Jagd gewöhnlich 
nur gerechnet: Elch, Roth-, Damm-, Schwarzwild, Auerwild, 
Fasanen. — Alle übrigen Wildarten gehören zur niederen 
Jagd, also auch das Rehwild. 
Die übrigen gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen bei 
Ausübung der Jagd finden sich in dem Jagdpolizeigesetz vom 7. März 
1850 und in dem Jagdschongesetz vom 26. Februar 1870, welche dem 
Buche hinten angeheftet sind und genau bekannt sein müssen, ehe man 
an die Ausübung der Jagd selbst geht. 
8 293. 
Pon den Jagdgewehren. 
Ueber die verschiedenen Construktionen und Systeme der als Jagd- 
gewehre jetzt meist benutzten Hinterlader hier zu sprechen, würde zu weit 
führen, ebenso gehen die Meinungen über den Vorzug der einen oder 
anderen Construktion so weit auseinander, daß es schwer ist, der einen 
oder der anderen entschieden den Preis zuzuerkennen. Im Allgemeinen 
jedoch wird immer dem einfachsten System, welches eine möglichst un- 
mittelbare Entzündung, genügende Trefffähigkeit mit Sicherheit und 
Bequemlichkeit in der Führung verbindet, der Vorzug zu geben sein. 
Westermeier, Leitfaden. 7. Aufl. 26
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.