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Die Kommandanten der Truppenübungsplätze und die Vorsitzenden der Schießplatzverwal-
tungen haben dort ähnliche Obliegenheiten und Befugnisse zur örtlichen Verwaltung.
8. Unter dem Chef der Landgendarmerie steht die Landgendarmerie, eine mit dem polizei-
lichen Sicherheitsdienst auf dem Lande betraute Truppe, welche in Bezug auf Disziplin und innere
Verfassung dem Kriegsministerium, — bezüglich Wirksamkeit und Dienstleistung dem Minister des Innern
und den Civilbehörden (Landrath) untergeordnet ist. Die Landgendarmerie ergänzt sich aus Offizieren
und Unteroffizieren der Armec und ist in Brigaden (Provinz) und Distrikte eingetheilt, an deren Spitze
Brigadiers und Distriktsoffiziere.
Befeblsbefugniß gegenüber den Landgendarmen im Dienst haben nur ihre Vorgesetzten.
8 10.
Die Mobilmachung; das mobile Armeekorps; die Kavallerie-Division.
1. Durch die Mobilmachung, welche von Sr. Majestät dem Kaiser durch den Mobilmachungs-
befehl angeordnet wird, vollzieht sich der Uebergang des Heeres von der Friedens= zur Kriegsformation
auf Grund des geheimen Mobilmachungsplanes und jährlicher Mobilmachungsvorarbeiten.
Ordnungsmäßige Schnelligkeit und Bewahren der steten Verwendungsfähigkeit sind dabei leitende
Gesichtspunkte.
In der Friedensformation wurden die Waffengattungen, um Ausbildung und Verwaltung zu
erleichtern, in größeren Verbänden zusammengehalten; für die Kriegsformation sind nur taktische Gesichts-
punkte (der Verwendung der Truppenkörper) maßgebend, daher engere Verbindung der Waffen.
2. Die Stäbe des Generalkommandos und der Divisionen werden verstärkt. Die Kom-
mandeme der Pioniere und der Trains treten beim Generalkommando hinzu.
Stabswache für die Kommandobehörden und Feldgendarmerie-Detachement (F. O.
'185 bis 394) werden aufgestellt.
Generalkommando und Division erhalten besondere Feldverwaltungsbehörden. (Feld-
Intendantur, Feld-Haupt-Proviantamt und Feld-Proviantamt, Feldpostamt, dabei für das Armeekorps
eine Anzahl Feldlazarethe.)
Die Infanterie-Oivisionen werden aus Infanterie, Kavallerie und Feldartillerie formirt,
Pioniere und Sanitäts-Detachement zugetheilt.
Theile der Pioniere bleiben zur Verfügung des kommandireuden Generals.
Munitionskolonnen und Brückentrains werden ausfgestellt.
Aus dem Train-Bataillon gehen — außer Sanitäts-Detachements und Feldlazarethen — Pro-
viant-Kolonnen, Fuhrpark-Kolonnen, Feldbäckerei-Kolonne und Pferdedepot für das Armeekorps hervor.
3. Kavallerie-Divisionen werden mit Oivisions-Stab nebst Stabswache und Feld-
Verwaltungsbehörden aus Kavallerie-Brigaden (die Regimenter zu 4 Eskadrons) mit reitender Artillerie
und Pionieren gebildet.
Die bestehenden Truppentheile werden durch Mannschaften des Beurlaubtenstandes auf Kriegs-
stärke gebracht, das Heer wird durch Neuaufstellungen wesentlich vergrößert. Den erhöhten Pferde-
bestand decken vorbereitete Aushebung und Ankauf.
Heerwesen. 8. Aufl. 3