Lenisches Reiq. (März 20. 21.) 329
Der von dem Abg. Dr. König (Ztr.) und Gen. beantragte Gesetzentwurf
betr. Steuerfreiheit der Albegsteuerungshulagen wird in
folgender Fassung der verstärkten Staatshaushaltskommission: „Die aus
Anlaß der Kriegsteuerung bewilligten Beihilfen und Zulagen der unmittelbaren
und mittelbaren Beamten, Lehrer, Angestellten und Arbeiter des
Reiches, des Staates und der Kommunalverbände, sowie der Geistlichen,
Lehrer, Beamten, Angestellten und Arbeiter der Kirchenverbände, Kirchengemeinden
und anderer Religionsgemeinschaften und -gemeinden sind frei
von Staats- und Gemeindesteuer“ in zweiter und dritter Lesung angenommen.
20. März. (Bayer. Abgeordnetenkammer.) Der Initiativgesetzentwurf
Beckh-Held betr. Abänderung des Umlagengesetzes
wird einstimmig angenommen.
Verschiedene Anträge und Petitionen zur Verbesserung der Lage der
Hausbesitzer werden nach den Beschlüssen des Ausschusses erledigt.
21. März. Prinz Friedrich Karl von Preußen wird im Luftkampf
an der Sommefront zum Niedergehen hinter der feindlichen
Linie gezwungen und gerät schwer verwundet in engl. Gefangenschaft.
21. März. (Reichstag.) Dem Hause geht der Entwurf eines
Ges. über die Herabsetzung von Mindeststrafen des Militärstrafgesetzbuchs
zu.
Der Entwurf sieht bei allen Kriegsgesetzen, deren Mindeststrafen bei
der Anwendung erfahrungsmäßig ein Mißverhältnis zur Schuld gezeigt
haben, eine Milderung vor. Es handelt sich besonders um die Vergehen.
der erschwerten, unerlaubten Entfernung, der Fahnenflucht, des erschwerten
Ungehorsams, der erschwerten Gehorsamsverweigerung, der Widersetzung,
des tätlichen Angriffs gegen einen Vorgesetzten, der Aufwiegelung und des
Aufruhrs, des erschwerten Wachtvergehens.
Die Begründung des Entwurfs weist darauf hin, daß das Militärstrafgesetzbuch
auf den Erfahrungen des Feld3zugs von 1870/71 beruhe.
Verhältnisse, wie sie der jetzige Krieg gezeigt hat, die lang anhaltenden
Stellungs- und Grabenkämpfe, das nervenaufreibende Ausharren in ständiger
Gefahr, die seelische Wirkung der neuen Kampfmittel usw., ferner
das gewaltige Aufgebot von Heeresangehörigen, unter denen sich naturgemäß
manche befinden, die körperlich und geistig nicht voll den Friedensanforderungen
entsprechen, traten in den früheren Kriegen nicht so in die
Erscheinung. Hierzu kommt das dauernde enge Zusammenleben von Vorgesetzten
und Untergebenen im Schützengraben und Unterstand, endlich die
beschleunigten Ausbildungsverhältnisse bei den jungen Soldaten. All diese
Umstände erklären es, daß die im Felde begangenen Straftaten oft in
milderem Lichte erscheinen; deshalb ist trotz der Notwendigkeit, in den
harten Zeiten des Krieges für gewisse Vergehen schwere Strafen anzudrohen,
eine Milderung bei all den Kriegsgesetzen angezeigt gewesen, deren Mindeststrafen
erfahrungsgemäß ein Mißverhältnis zur Schuld gezeigt haben.
21. März. (Gotha.) Regelung der Domänennutznießung.
Der Landtag nimmt einstimmig eine Regierungsvorlage an, die Mitglieder
des Herzogshauses, die im feindl. Auslande sich aufhalten, von der
au des Domänenvermögens und des Vermögens des herzogl. Hauses
ausschließt.