Die bewaffnete Macht (Landheer, Seemacht) ist der Verband, der alle kriegerischen
Hülfsquellen nutzbar macht. Seine Lebenskraft beweist er im unbedingt sicheren Zusammenwirken
aller einzelnen Theile mit der höchsten Leistung eines Jeden, in Uebereinstimmung, nach einem Willen,
zu demselben Endziel.
2. Streitkräfte und Streitmittel, wohl zu unterscheiden, werden beschafft und verbunden.
Mit dem Aufbringen geht Hand in Hand das Ordnen und Gliedern in schlagfähige Körper nach
Verwendungs= und Wirkungszwecken. Die Ausbildung entwickelt das Leistungsvermögen, die Er-
haltung sichert stete Bereitschaft in Schlagfertigkeit der Truppen.
Dabei genügen nicht sachlich nothwendige Dinge: weder Zahlenstärke, noch günstige Zu-
sammensetzung nach Altersklassen und militärischer Ausbildung, nach Waffengattungen und besonderen
Formationen; geschickte Gliederung für Krieg und Frieden; geregelte Befehlsführung; geordnete Ver-
waltung, Rechtspflege und Seelsorge in Anlehnung an die taktische Gliederung; gute Remontirung,
Bewaffnung, Ausrüstung und Bekleidung von Mann und Pferd; beste Ausstattung der Truppen mit
allen Musterleistungen hochentwickelter Technik; zulängliche und regelmäßige Verpflegung an Geld und
Naturalien; zuträgliche Lebensweise; Unterbringung, Gesundheits= wie Krankenpflege; zeitgerechter Ersatz
und willige Leistung der Pflichtigen; reiche Kriegsvorräthe, gefüllte Arsenale und geschulte Werkstätten;
starke Festungen, zahlreiche see= und kampftüchtige Schiffe; schnellste Kriegsbereitschaft.
3. Der Körper bedarf der Seele: Geist und Tüchtigkeit des Offizierskorps, —
dessen allgemeine und militärische Vorbildung, — dessen fortschreitende Ausbildung und Diensterfüllung, —
das Aufrücken geeigneter Persönlichkeiten in höhere und leitende Stellen, schaffen Erziehung und Manns-
zucht, sichern Ausbildung von Mann und Pferd, wie der Truppenkörper und Truppenverbände, —
beweisen sich bei deren Verwendung.
Vom Einwirken der Offiziere ist der Geist in der Truppe, die Hingabe an das Staatsober-
haupt, die gute Beziehung zwischen Volk und Heer, die rechte Anerkennung des Letzteren im Staate zu
erwarten. Ein tüchtiges Offizierkorps ist die sicherste Stütze gegen jeden Feind.
§ 3.
Stellung des Offiziers.
(A. O. v. 2. 6. 74. V. über die Ehrengerichte der Offiziere im preußischen Heere.)
1. Viel wird von den Führern, in erster Linie von den Offizieren, schon verlangt, ehe es zum
Kriege kommt; in diesem das höchste Maß von Thätigkeit, Verständniß, Urtheil, Willen und Verant-
wortungsfähigkeit. Die schwerste aller Künste kann nicht, wie andere, mit todten Mitteln oder abstrakten
Dingen frei schalten. Sie hat mit Menschen, dem Willen und der Kraft des Gegners, den Eigen-
thümlichkeiten, dem Wechsel der Umstände auf beiden Seiten zu rechnen; im richtigen Augenblick muß
das Erforderte erkannt und geleistet werden, unbeirrt vom Druck unabwendlicher Verantwortlichkeit wie
von körperlichen Anstrengungen, Entbehrungen und Gefahr. Dem kann nur eine ganze Persönlich-
keit, ein starker Charakter gerecht werden. Dazu gilt es sich erziehen zu lassen, sich selbst und
dann Andere zu erziehen.
Von der eigenen körperlichen, geistigen und sittlichen Tüchtigkeit aus gestalten sich die Beziehungen
als Untergebener, Kamerad und Vorgesetzter. Die Vielseitigkeit der Anforderungen wächst mit der