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Febrnar 1813 befahl er die schon geplante allgemeine Wehrpflicht, vorläufig für die Dauer des
Krieges; die Errichtung freiwilliger Jäger-Detachements zog die bisher dienstfreien, gebildeten
Stände heran; die große Masse der männlichen Bevölkerung trat infolge des Aufrufs: „An Mein
Volk!“ (17. 3. 13) als Landwehr und darüber hinaus als Landsturm auf. Fünf Monate später,
nach Ablauf des Waffenstillstandes, verfügte der König über 302 000 Mann Linie und Landwehr
(6 ½ Prozent der Bevölkerung). Zahlreiche Offiziere, ehemalige Unteroffiziere und Soldaten der Armee
von 1806, bisher außer Dienst, kamen den Neubildungen aller Art zu statten.
2. Die preußischen Heereseinrichtungen von 1814 bis 1858. Nach schweren Opfern
kam Preußen durch die Kämpfe von 1813, 1814, 1815 zu einem Besitz, entsprechend dem von 1806,
zurück. Die politischen Lehren dieser Zeit forderten Bereitsein zu starker Machtentwickelung; die Er-
schöpfung gebot weise Sparsamkeit. „Besseres ersetzte, was die Noth geboren hatte.“
Im Jahre 1814 wurde die allgemeine Wehrpflicht dauernd eingeführt, und durch die Land-
wehr-Ordnung vom Jahre 1815 die Landwehr, ebenso die Landsturmpflicht beibehalten. Danach um-
faßte die Dienstpflicht, in der Regel mit dem 21. Lebensjahre beginnend:
3 Jahre bei der Fahne,
2 Jahre in der Reserve,
je 7 Jahre in der Landwehr 1. und 2. Aufgebots.
Das aktive Heer bestand aus 1 Gardekorps und 8 Armeekorps. Von rund 500 000 Mann
Kriegsstärke war nur etwa der 4. Theil im Dienst. Infanterie und Kavallerie der Landwehr, von der
im Frieden kleine Stämme vorhanden, bildeten im Kriege Regimenter und Brigaden.
Der Rahmen dieser Wehrverfassung erhielt sich im Wesentlichen unter König Friedrich
Wilhelm IV. Befürchtete Mängel traten in den Feldzügen 1848/49 hervor; die Landwehr war der
Disziplin, ihre Offiziere und Unteroffiziere des Dienstes entwöhnt und wenig geschult. Der gute Wille
der Masse wog dies nicht auf. ·
1852 wurde daher die Landwehr enger an die Linie angeschlossen; ein Linien- und ein Landwehr-
Regiment bildeten eine Brigade; Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften sollten mehr geübt und der
Landwehr bei einer Mobilmachung planmäßig Offiziere und Unteroffiziere des aktiven Standes zu-
gewiesen werden.
3. Die preußischen Heereseinrichtungen von 1859 bis 1865. Die politische Vorbereitung
bedingte eine starke Armee zu schneller Offensive. Noch überwog jedoch die Landwehr in der Feld-Armee:
ältere Wehrleute mußten an den Feind, während bei dem Mißverhältniß zwischen der Zahl der Truppen-
theile und der angewachsenen Bevölkerung junge Leute unausgebildet, weil dienstfrei, blieben.
Es ist das eigenste, persönliche, unschätzbare Verdienst des Kaisers Wilhelm J.,
als Prinz von Preußen, als Regent und König die Grundpfeiler der preußischen Heeres-
organisation gegen alle Anstürme geschützt und im Sinne ihrer Stiftung rechtzeitig zum Ausbau
gebracht zu haben — trotz des Widerstandes des nicht so klar sehenden Abgeordnetenhauses. Die bei der
Demobilmachung 1859 im Dienst behaltenen Landwehr-Stamm-Bataillone wurden 1860 in Linien-
Regimenter formirt, die Infanterie-Brigaden aus zwei Linien-Regimentern für das Feld, einem Land-
wehr-Regiment für Besatzungszwecke zusammengesetzt, die Truppentheile der anderen Waffen entsprechend