Full text: Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

378 Vexordnung betr. Grundsätze des Seerechts, vom 12. Juni 1856. 
Dampf- oder Begel-Fahrzeuge, von einem Gehalt, welcher bei keinem zweihundert 
Tonnen übersteigen darf, zu unterhalten. 
Art. 3. Die gegenwärtige, dem am heutigen Tage zu Paris gezeichneten 
Hauptvertrage angehängte Konvention soll ratifizirt und die Ratifikationen der- 
selben sollen in einem Zeitraume von vier Wochen, oder, wenn thunlich, früher 
ausgewechselt werden. 
Zur Beglaubigung dessen haben die betreffenden Bevollmächtigten dieselbe 
unterzeichnet und derselben den Abdruck ihrer Wappen beigefügt. 
Geschehen zu Paris, am 30. März 1856. 
(L. 8.) Orloff. Brunnow, Aalik, Mehemmed Djsmil. 
Anhang Ill. (Die Alandsinseln.) 
Im Namen des Allmächtigen Gottes. 
Se. Majestät der Kaiser der Franzosen, Ihre Majestät die Königin des ver- 
einigten Königreiches von Grossbritannien und Irland und Se. Majestät der Kaiser 
aller Reussen, in der Absicht, das so glücklich zwischen Ihnen im Orient wieder 
hergestellte Einvernehmen auf das Baltische Meer zu erstrecken und dadurch 
die Wohlthaten des allgemeinen Friedens zu befestigen, haben beschlossen, eine 
Konvention zu schliessen und zu diesem Behufe ernannt ..... (folgen die Namen), 
welche, nach Auswechselung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Voll- 
machten, über die folgenden Artikel übereingekommen sind: 
Art. 1. Se. Majestät der Kaiser aller Reussen, um dem Wunsche zu ent- 
sprechen, weloher ihm von. Ihren Majestäten dem Kaiser der Franzosen und der 
Königin des vereinigten Königreiches von Grossbritannien und Irland ausgedrückt 
worden, erklärt, dass die Alands-Inseln nicht befestigt werden sollen und dass 
daselbst ein militairisches oder maritimes Etablissement weder unterhalten, noch 
begründet werden soll. 
Art. 2. Die gegenwärtige, dem am heutigen Tage zu Paris gezeichneten 
Hauptvertrage angehängte Konvention soll ratifizirt und deren Ratifikationen 
sollen in dem Zeitraume von vier Wochen, oder, wenn thunlich, früher ausge- 
wechselt werden. 
Zur Beglaubigung dessen haben die betreffenden Bevollmächtigten dieselbe 
unterzeichnet und derselben den Abdruck ihrer Wappen beigefügt. 
Geschehen zu Paris, am 30. März 1856. 
(L.8.) Walewski. Bourqueney. Clarendon. Cowley. 
Orloff. Brunnow. 
Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt und die Auswechselung der Ratifi- 
katiens-Urkunden zu Paris am 27. April 1856 bewirkt worden. 
Nr. 1b. Seerechtsdeklaration.?) 
Verordnung, betreffend die zwischen Preussen, Oesterreich, 
Frankreich, Grossbritannien, Russland, Sardinien und der Pforte ver- 
einbarte Erklärung vom 16. April 1856 über Grundsätze des Seerechts. 
Vom 12. Juni 1856. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preussen etc. etc, ver- 
ordnen, was folgt: 
Die von Unserem Bevollmächtigten, sowie von den Bevollmächtigten der 
übrigen bei dem Friedensvertrage vom 30. März d. J. betheiligten Staaten, zu 
Paris am 16. April d. J. unterzeichnete Erklärung, welche wörtlich und in Ueber- 
setzung lautet: 
2 Urtext französisch. Hier nach der Fassung in der Preuß. Gesetzsammiung 1856 3.585 ab- 
8 .
	        
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