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bachers wollte Niemand mehr hören. Da kam es zu heftigem Streit;
Peter von Hagenbach, entschlossen, den Widerstand des Volkes zu
brechen, zog in der Charweche 1474 nach Breisach im Breisgan, um
sich da zu befestigen. Am Charfreitag drang er mit seinen Soldaten
und dem Henker in die Kirche, als eben der Pfarrer auf der Kanzel
die Leidensgeschichte des Herrn vortrug und gebot ihm herabzusteigen,
das Volk aber hieß er den Spaten zur Hand nehmen und
Graben und Schanzen machen. Aber der Rächer der Unbilden
fand sich unter Hagenbachs eigenen Leuten. Durch Soldaten-Meu-
terei fiel der Vogt. Ein Hauptmann von 200 deutschen Kriegs-
knechten, Namens Vögelin, verabredete mit den Bürgern einen
Angriff auf die Person Peters von Hagenbach, welcher vollständig
gelang. Unter dem Vorwand, Auszahlung des rückständigen Soldes
zu fordern, fand sich der Hauptmann im Schlosse ein, auf ein ge-
gebenes Zeichen mit der großen Pauke drangen die Bürger aus allen
Gassen hervor, umringten den Landvogt und nahmen ihn sammt
Johann Werner von Pforr, den er zum Schultheißen gemacht
hatte, gefangen. Als die burgundischen Truppen herankamen, war
alles vorüber, von Bürgern und Vögelins Leuten angegriffen, wurden
sie aus der Stadt vertrieben; gegen Hagenbach aber trat der Stadt.-
rath mit schwerer Anklage auf Leib und Leben hervor, und im raschen
Prozeß ward er zum Tode verurtheilt. Acht Henker stritten um das
traurige Vorrecht, ihm den Kopf abzuschlagen. In das Osterlied:
„Clrist ist erstanden, mischte sich die Freude über seinen Fall: „Der
Landvogt ist gefangen, des sollen wir froh sein, Sigmund soll unser
Trost sein, Kyrie eleison.“
In der That aber war weder vom Kaiser noch vom Herzog
Sigmund von Oesterreich irgend ein Einfluß genemmen, um die
Ereignisse abzuwenden, welche das unglückliche Elsaß durch ihre
schmähliche Verpfändung ertragen mußte. Auch als Herzog Karl
von Burgund mit neuer gewaltiger Macht die Schweizer mit Krieg
überzog und von Besangon her erst die schwäbischen Gebiete unter-
werfen wollte, um endlich auch im Elsaß dauernde Herrschaft zu