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Erscheinungen findet sich eine sorgfältige Grenze zwischen den Ane
sprüchen persönlicher Freiheit, welche die Bauern mit Grund er-
hoben, und den Thorheiten commnnistischer und religiöser Bestre-
bungen gezogen. Die Stedinger haben an der Nordsee den Helden-
kampf um ihre persönliche Freiheit geführt, und ihre Verketzerung
wurde von jeher als eine Lüge der römischen Kirche betrachtet. Die
Gemeinden in den Niederlanden, und voran die Friesen, haben
wiederholt ebenso wie die Waldstätte Uri, Schwiz und Unterwalden
nichts als persönliche Freiheit und persönliches Recht auf ihre Banner
geschrieben, unter denen die letztern siegreich von Jahrhundert zu
Jahrhundert fortgeschritten sind. Es war drückend, die schwäbischen
während der benachbarte Schweizer Landmann Herr war auf seinem
Grund, persönlich frei, und in Abgaben oder Leistungen an Kirchen
oder Herren nur nach klarem Recht besteuert werden kennte. Es
erklärt sich leicht, daß von diesen Schweizer Bauern eine Art Evan-
gelium sozialer Stellung durch That und Beispiel über alle Bauer-
schaft hin sich verbreiten mußte. Wie im Nerden die Käselrödter
1491, die Dithmarsen 1500 das Beispiel der freien Friesen nach-
bildeten und ihre Freiheit hier gegen die Dänen, dort gegen Hol-
land behaupteten, so erhol sich auch in Schwaben und Elsaß der
Ruf der freien Bauerschaft der Schweiz seit dem Ende des 15. Jahr-
hunderts lauter und lauter und wurde um so drohender, je fester
und versteinerter die Gewalten dastanden, welche sich dem Freiheits-
drang der Bauern entgegenstellten, und je mehr die Wege zu ihrem
Ziele durch heimliche Verschwörung, finstere Rachepläne und reli-
giösen Schwarmgeist alsbald gleichsam aufgelockert wurden.
Nichts ist bezeichnender für den lang und schwer erduldeten
Druck, den im Elsaß der unfreie Mann ertrug, als die dramatische
Geschichte, die uns aus dem dritten Viertel des 15. Jahrhunderts
unter dem Namen des Buchsweiler Weiberkriegs bekannt ist.
Es war Herr Jakob von Lichtenberg mit dem Bart, der nach seinem
Schloß Buchsweiler die schöne Bärbel brachte, und Anlaß gab zum