Full text: Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.

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schwenden. Ja, er hielt ein wenig auf guten Ruf und Popularität 
in der Stadt und legte sich deshalb sogar manche Unbequemlich- 
keiten auf. Es war also nur natürlich, daß er in den Tagen der 
Kirchenbewegung die Bürger meist gewähren ließ und sich auf 
papierne Proteste beschränkte, über welche in der That seine Macht 
nicht weit hinausging. 
Er residirte nicht in Straßburg, sondern in Zabern: und die 
Stellvertreter, durch die er in der Hauptstadt seine Geschäfte besorgen 
ließ, erwiesen sich als unzuverlässig oder ungenügend. Die Dom- 
herren vermochten entweder nichts gegen den bestimmten Willen der 
städtischen Behörden, oder sie standen auf Seite der Reformation, 
so insbesondere die Herren des Hochstiftes vom Münster mit ihrem 
Dechanten, dem freisinnigen Grafen Siegmund von Hohenlohe an 
der Spitze, welcher in den ihm untergebenen Landgemeinden eut- 
schieden evangelische Pfarrer duldete und die übrigen ausdrücklich 
aufforderte, das reine Wort Gottes zu predigen. Das Reichs- 
regiment konnte den Bischof nicht unterstützen, theils weil es über- 
haupt keine zuverlässige und wirksame Executive besaß- theils weil 
es in sich selbst gespalten war. 
So war im Wesenilichen stets der Rath Herr der 
Lage, welcher seinerseits sich darauf angewiesen fand, getreulich die 
Volksstimmung zum Ausdruck zu bringen: wie das in seiner Or- 
Fanisation begründet lag- 
Die Stadtverfassung, deren frühere Entwickelungsstufen 
wir S. 22, 55 und 60 kennen lernten, hatte durch den Schwörbrief 
von 1482 ihre definitive Gestalt erhalten, welche bts auf die fran- 
zösische Eroberung, ja mit wenigen Ausnahmen bis zur französischen 
Revolution ungeändert blieb. 
Die Altbürgerschaft war seit 1420 mit dem Adel verschmolzen, 
so daß statt der früheren drei Stände nunmehr blos zwei, Adel 
und Zünfte, erscheinen. Die Zahl der Zünfte war auf 20 herab- 
gesetzt. Und jene große Körperschaft, die uns bei Abschaffung der 
Messe begegnete und die man nur in ganz besonderen ZFällen berief
	        
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