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diger konnten Hoffnungen aussprechen im Münster wieder einzuziehn.
Aber alles kam dem Rathe darauf an, abzuwarten was man von
Reichs- und Rechtswegen zu Augsburg über die Religionssache be-
schließen werde.
Der Stadtrath scheute keine Kosten, um auf die entscheidenden
Beschlüsse durch seine Abgesandten Einfluß zu nehmen. Gleich
anfangs wurde der Stadtsyndicus Jacob Hermann nach Augsburg
abgeerdnet, und auch Dr. Gremp, der in anderen Geschäften dert
erschien, nahm sich der Straßburger Angelegenheiten an. Später
ging auch der Stadtmeister Heinrich von Müllenheim und der Altam-
meister Hans von Bersch nach Augsburg; dennoch hatte der Reli-
gionsfriede, wie man ihn zu Augsburg faßte, den durchgreifenden
Charakter nicht, der den Straßburgern völlig zugesagt hätte. Denn
„daß in den Städten, wo zur Zeit beide Religionen geübt worden,
es auch ferner dabei verbleiben und kein Theil dem andern darin
Eintrag thun solle“, — diese Bestimmung konnte theeretisch als
gerechte Duldung gepriesen werden, in Straßburg erschien sie den
Thatsachen gegenüber als Beeinträchtigung des allgemeinen Willens.
Hier, wo seit dem Interim die Pretestanten in kleinen Kirchen zahl-
reich sich versammeln mußten und die alten Hauptkirchen der. Stadt
in den Besitz des Bischofs wieder gekommen waren, hatten die Pro-
testanten nicht Lust ein so verkehrtes Verhältnis fortbestehen zu
lassen. Marbach, der rücksichtsloseste Führer nach Butzers Algang,
und viele andere jüngere kampflustige Prediger mit ihm, drängten
ganz gewaltig, die Einheit des Gottesdienstes in der freien Stadt
zu sichern. War es nicht Schmach und Schande, daß Straßburgs
Rath den herrlichen altlerühmten Tempel der wahren Lehre, so
sagten diese Männer, den Händen der Katholiken überließ, und dort
ver wenigen alten Weibern die Messe dem Evangelium zum Hohn
täglich gefeiert wurde? Es kam zu großen Bewegungen; der Rath
verlangte Mäßigung; die Prediger drohten sämmtlich Straßburg
zu verlassen.
In diesem Zwiespalt konnte der Beschluß des Augsburger