Full text: Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.

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herzog Leopold nicht selbst die Regierung, so übten voch seine zwei 
elsässischen Minister, der Domherr von Kriechingen und sein Bruder 
Franz, der Feldhauptmann, ebenso wie die ssterreichischen Räthe 
einen weithin geltenden Einfluß im Lande aus. 
Es durfte überhaupt als ein wesentlicher Erfolg der katholischen 
Sache betrachtet werden, daß man im Elsaß so vollständig Fuß ge- 
faßt. Während man gegen Ende des Jahrhunderts noch das Ueber- 
wuchern der Unionsfürsten in der Westmark, ja selbst den gefähr- 
lichen Einfluß von Brandenlurg im Süden von Deutschland zu 
fürchten hatte, war jetzt alle Macht an den entscheidenden Stellen 
den hochkatholischen Mächten Oesterreich, Baiern; Lothringen zu 
theil geworden, und in dem Jülich'schen Erbfolgekriege, der 
im Jahre 1609 seinen Anfang nahm, konnte die katholische Welt 
in Deutschland getrost mit der protestantischen die ersten Gänge 
ihres langjährigen Zweikampfes versuchen. 
Wer die verworrene deutsche Fürstenpolitik in dieser Epeche 
nicht berücksichtigt, vermag sich kaum zu erklären, wie das Elsaß in 
einer Angelegenheit, wie die Jülich'schen Erbfolge, zum Schau- 
platz des Krieges mehr als Jülich selbst gemacht werden konnte. 
Hier im Elsaß wurden die Heere ausgerüstet, welche um die Jü- 
lich'sche Erbfolge kämpften, hier begegneten sich die protestantischen 
und katholischen Stände, die Union und die Liga, um eine An- 
gelegenheit auszufechten, die doch dem Elsaß gänzlich fremd war. 
Hierzu hat kein anderer als Leopold von Oesterreich Veranlassung 
gegeben, denn gleich als er Bischof von Straßburg wurde, hatte ihn die 
katholische Partei ausersehen, um Jülich zu besetzen und so einen wei- 
teren Schritt auf der Bahn der Katholisirung Deutschlands zu machen. 
Die Erbfolgefrage selbst war seit Jahren Gegenstand der leb- 
haftesten diplomatischen Erörterungen der deutschen Unionsfürsten. 
Nicht eben im besten Einvernehmen unter einander, mußten sie er- 
leben, daß der Kaiser das Land bis zum Reichsgerichtsurtheil in die 
Hand des Bischofs von Straßburg legte, der es sequestiren sollte 
bis zum rechtlichen Austrag der Streitigkeiten. So sollte eine that-
	        
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