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recht klar gemacht werden, daß in der Republik die Schwankungen
und Gewaltsamkeiten der Parteien nicht aufhören würden. Eben
dieses Ruhebedürfnis, in der alten deutschen Bevölkerung stärker
verhanden als unter den beweglichen Franzesen, machte auch, daß
die Epoche der napoleonischen Herrschaft, der man mit Riesenschritten
entgegenging, nirgendwo willkommener und freudiger begrüßt wurde,
alo eben wieder im Elsaß.
Inzwischen hatte die Regierung des Direkteriums im Ober-
Elsaß noch eine der wichtigsten Gebictsveränderungen vollzegen, die
in den neuesten Zeiten zu verzeichnen sind. Wir wissen, daß die
Stadt Mülhausen, welche die Oberherrschaft Frankreichs zwar an-
erkannte, in Bezug auf ihre innere Verwaltung und territeriale
Stellung nicht dem Bunde der alten Reichsstädte, sondern seit dem
16. Jahrhundert dem Bunde der Eirgenossen angehörte (S. 211).
Reubel, dem die oberelsässischen Verhältnisse nahe genug lagen,
wirkte für die Auflösung dieser alten Bundesgenossenschaft und
für die volle territoriale Einfügung von Mülhausen in den
franzesischen Staat. Das eigenthümlich doppelseitige Verhältnis
dieser Stadt zu der Schweiz und zu Frankreich war seit dem Be-
Zinne der Revolntien ebenso unhaltbar geworden, wie das durch die
alten Friedensschlüsse garantirte Recht der deutschen Reichsstände im
übrigen Elsaß. Wenn die französische Revolution mit den Sondereechten
und Privilegien der elsässischen Reichsstände möglichst rücksichtslos
verfuhr und mit wahrer Freude die pelitischen Beziehungen ver-
nichtete, welche französische Unterthanen zu den reactionären Mächten
des deutschen Reichs unterhalten hatten, so mußten der Schweiz,
der Schwesterrepublik gegenüber wol größere Rücksichten genommen
werden, aber in Wahrheit war die Stellung Mülhausens zur Schweiz
den rechten Franzosen nicht weniger verhaßt, als die Privilegien der
Reichsstände.
Im Anfange des Jahres 1798 ließ Reubel im Namen des
Direktoriums den Mülhausern den Autrag auf vollständige Auf-
nahme des Geliets in die französische Republik stellen, nachrem schon