Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

8 I. Friedensarbeit für die Verstärkung der deutschen Wehrkraft 
  
  
vermehrt werden. Nötig bleibt noch, die Küsten-Mörser durch Ausnutzung 
des mechanischen Zuges und die f. F. H. Bataillone der Reserve-Fuß- 
artillerie in Metz—Straßburg durch bessere Ausstattung mit Kolonnen be- 
weglicher zu machen (vgl. III). 
II. 1. Als Mindestbedarf an Belagerungsbatterien zum Angriff 
gegen zwei Festungen habe ich auf Grund unserer ersten Maßnahmen 
und der betreffenden Angriffsentwürfe im Anschluß an die Erwägungen 
der Artillerie-Prüfungskommission festgestellt: 
8 Bataillone 10 cm-Kanonen, 3 Bataillone 13 cm-Kanonen, Bataillon 
zu 4 Batterien, 30 Bataillone 15 cm-Haubitzen à 4 Geschütze, 14 Bataillone 
21 cm-Mörser, 8 Batterien 5 — 30,5 cm — Gerät zu je zwei Geschützen, 
4 Batterien V — 42 cm — Gerät zu je 2 Geschützen. 
Die hohen Zahlen mittleren und namentlich schweren Steilfeuers sehe 
ich in Rücksicht auf die Stärke der französischen Befestigungen und die 
Schießergebnisse des Sommers 1910 für zwingend nötig an. 
In diesen Zahlen sind die unter 1 genannten schweren Küsten-Mörser- 
Batterien und die Feldhaubitz-Batterien der Reserve-Fußartillerie mit 
enthalten und kommen auf sie in Anrechnung. 
Anders steht es mit der schweren Artillerie des Feldheeres. Wir 
brauchen diese, wie schon erwähnt, neben der Belagerungsartillerie, zum 
Feldkrieg und auch zum Kampf gegen die feindlichen Sperrbefestigungen 
im Innern des Landes, während die Belagerungen bereits begonnen 
haben. Feldhaubitzen der schweren Artillerie des Feldheeres werden für 
Belagerungen nur insoweit verfügbar sein, als sie den Korps durch die 
Kriegsgliederung angehören, die die Belagerungen durchführen sollen. 
Auch mit der Anrechnung der 21 cm-Mörser-Bataillone der schweren Ar- 
tillerie des Feldheeeres muß mit größter Vorsicht verfahren werden. Werden 
von der schweren Artillerie des Feldheeres etwa 3 Haubitz-Bataillone und 
höchstens die Hälfte der Mörser-Batterien für Belagerungen als verfügbar 
angesehen, so wird noch ein Bedarf von 27 15 cm-Haubitz= und 11 71 em- 
Mörser-Bataillonen anderweitig zu decken sein. 
2. Wir verwenden unsere Fußartillerie, soweit sie nicht schwere 
Artillerie des Feldheeres bildet oder schwerste Mörser-Batterien besitzt, 
zur Verteidigung der Festungen und wollen sie auch bei Belagerungen 
verwenden. Dies System ist richtig, es muß beibehalten werden. Es 
liegt aber die außerordentliche Schwierigkeit darin, daß wir nicht wissen, 
ob die Lage es zuläßt, auch die Fußartillerie aus den östlichen Festungen 
im Westen einzusetzen. 
Abgesehen von der Fußartillerie-Besatzung der Küstenbefestigungen 
würden wir nach Durchführung des Quinquennatsgesetzes in den Festungen 
an Fußartillerie etwa 12 aktive Bataillone, 50 Reserve= und 25 Landwehr-
	        
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