10 I. Friedensarbeit für die Verstärkung der deutschen Wehrkraft
Munitionsnachschubes. Über die Notwendigkeit, zu diesem Zweck auch
der Reserve-Fußartillerie Munitionskolonnen beizugeben, habe ich mich
geäußert. Zugleich müssen wir versuchen, der Feldbahn eine größere
Leistungsfähigkeit zu geben. Die Vermehrung der Förderbahnzüge
erscheint unerläßlich. An dem Grundsatz, für jedes Bataillon 1 Förder-
bahnzug zu besitzen, wird festzuhalten sein. Wir werden also nicht unter
der Zahl von 50 Zügen bleiben dürfen. Hierbei ist die Konstruktion
eines Wagens erwünscht, der sich auf Feld= und Förderbahn gleichzeitig
verwenden läßt. Ob dies möglich ist, muß aber vorläufig dahingestellt
bleiben.
Schließlich werden wir für eine umfangreiche Ausnutzung von Last-
kraftwagen sorgen müssen. Sie werden namentlich auch den Nachschub
für die auf Straßen transportierten schwersten Steilfeuergeschütze zu
übernehmen haben.
IV. Ich bin mir bewußt, daß für die Beschaffung des noch fehlenden
Geräts erhebliche Mittel erforderlich sind. Wie zur Zeit die Mittel fest-
gestellt werden, die für die planmäßige Weiterführung der Landes-
befestigung gebraucht werden, ebenso ist auch in bezug auf die Beschaffung
der Angriffsmittel zu verfahren. Es wird insonderheit die Frage zu
prüfen sein, wie unsere Angriffs= und Verteidigungsmaßnahmen in bezug
auf die aufzuwendenden Mittel miteinander in Einklang gebracht werden.
gez. v. Moltke.
7.
Chef des Generalstabes der Armee. Berlin, den 10. 11. 1911.
Nr. 13 985 I. Geheim.
Zu K. M. v. 29. 10. 11. Nr. 1347/11 geh. A 4.
Artillerie-Munition.
An das Kriegsministerium.
Die in dem angezogenen Schreiben mitgeteilten Zahlen zeigen klar, wie
wichtig es ist, der Munitionsfrage die ihr gebührende Aufmerksamkeit zu
schenken. Ich weise darauf hin, welchen Einfluß der damalige Munitions-
bestand auf unsere Kriegführung ausgeübt haben würde, wenn wir vor 5
oder 6 Jahren zum Schwerte hätten greifen müssen. Deshalb habe ich jede
Verbesserung, so zuletzt in meinem Schreiben vom 29. 9. 1910 Nr. 11 153 1
dankbar begrüßt, dabei aber die Notwendigkeit einer weiteren Vermehrung
der Munitionsbestände immer wieder betont. Als ich aus dem Schreiben
vom 29. 9. 1911 Nr. 1226/11 geh. A 4 entnahm, daß die Einstellung der
E.-(Einheits-) Munition für die Feldartillerie „nur nach Maßgabe des jähr-
lichen Ubungsbedarfs erfolgen“ könnte, warich schwer betroffen