Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Mobile Verwendung von Ersatzformationen 23 
  
  
18. 6. 1907 M. J. Nr. 848/07 Au begründete diese Maßnahme mit 
neuerer Forderung, gegebenenfalls Ersatztruppenteile zu kriegerischer Ver- 
wendung heranziehen zu können. In dieser Auffassung entstand auch das 
Deckbl. 68 zum § 891 Mobilmachungsplan, das die Bereitstellung von 
Ersatzbrigaden durch die stellvertretenden Kommandierenden Generale 
vorsah, sowie mein Schreiben vom 1. 7. 1910 Nr. 8305 I geh., das hierfür 
planmäßige Friedensvorbereitungen anregte. 
Ich bin im vorstehenden auf den früheren Herrn Kriegsminister und 
dessen Anschauungen zurückgekommen, weil er die Berechtigung meiner 
Ansichten damals anerkannt hat, denn zu meinem lebhaften Bedauern 
haben die Darlegungen in dem Schreiben vom 21. 10. 1910 M. J. 1282/10 
A meine Bedenken in bezug auf die für die Ersatzbataillone seitens des 
Kriegsministeriums beabsichtigten Maßnahmen nicht zerstreut. 
In bezug auf die Zahl der für Ersatzgestellung vorläufig zurückgehalte- 
nen Bataillone liegen die Verhältnisse günstiger, wie das Kriegsministerium 
es meint, solange nicht die äußerste Notlage eintritt, in deren Verlauf die zu 
Kriegsbesatzung bestimmten Ersatzbataillone durch Einschließung, die 
anderen durch kriegerische Verwendung verhindert sind, Ersatz zu stellen. 
Dankbar erkenne ich an, daß auch das Kriegsministerium die Berechtigung 
anerkennt, im Notfall — und um diesen kann es sich auch nur handeln — 
das gesamte Ersatzheer zu kriegerischer Verwendung heranzuziehen. 
Die nach den Vorschlägen des Kriegsministeriums bereitgestellten Ba- 
taillone sind in ihrer Zusammensetzung gut. Die zurückbleibenden Stämme 
sind zwar zur Ersatzgestellung, nicht aber zu der als möglich anerkannten 
kriegerischen Verwendung befähigt. Das Kriegsministerium hofft, diese 
Stämme zu neuen kriegstüchtigen Truppenteilen zu entwickeln; ob dies in 
Rücksicht auf die vorhandenen Offiziere möglich ist, muß dahinstehen. 
Jedenfalls erfordert es viel Zeit. Ob der Gegner uns diese Zeit läßt, ist 
mehr wie ungewiß"). Mit diesem ungünstigsten Fall müssen wir aber 
rechnen. Auch zu Kriegsbesatzungen sind diese Stämme nicht geeignet. Ein 
Zusammenlegen der Stämme am 15. Mobilmachungstag zu geschlossenen 
Bataillonen würde ein gewisser, aber nicht überall zu ziehender Ge- 
winn sein. 
Auch den verschiedenartigen Verhältnissen in den Korpsbezirken würde 
Rechnung zu tragen sein. So verwendet das I. Armeekorps seine Ersatz- 
bataillone im Bahnschutz und als Kriegsbesatzungen, das XVII. alle ohne 
Ausnahme zu Kriegsbesatzungen. Das IX., X., XIV. rechnen vielleicht 
mit einer frühzeitigen kriegerischen Verwendung aller Ersatzbataillone, das 
VIII. scheint seine Ersatzbataillone im Aufmarschgebiet verwenden zu 
*) Der Mißerfolg der Neuformationen bei VBpern steht in aller Erinnerung. Der 
Verfasser.
	        
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