Über die Notwendigkeit des U-Bootkrieges 319
es aber nicht, daß irgendwelche Verhandlungen eine einmal als richtig er-
kannte militärische Maßnahme hinausschieben und so die Energie der
Kriegführung lähmen. Ich muß diesen Standpunkt mit aller Bestimmtheit
aufrechterhalten und daher meine Bitte wiederholen, ohne Verhandlungen
den Unterseebootkrieg gegen bewaffnete Handelsschiffe beginnen zu lassen
und unverzüglich in Besprechungen über den verschärften Unterseebootkrieg
einzutreten.
Euer Exzellenz wünschen meine Einwirkung auf die Presse. Aus ähn-
lichen Erwägungen heraus wie Euer Exzellenz hatte General Ludendorff
eine Besprechung über das gleiche Gebiet in Berlin angeregt. Die Unter-
gebenen Euer Exzellenz haben dabei, soweit ich es übersehen kann, nicht
Euer Exzellenz Bestrebungen Rechnung getragen. Auch hat General
Ludendorff die Errichtung einer Pressestelle bei der Reichskanzlei zur ein-
heitlichen Leitung der Presse beantragt, da diese Leitung verschiedentlich
gefehlt hat. Euer Exzellenz mögen daraus ersehen, wie sehr die O. H. L.
bereits bestrebt war, die Einheitlichkeit im Sinne Euer Exzellenz Forde-
rung zu sichern.
In mißverständlicher Auffassung Euer Exzellenz Worte vor der Reichs-
tagskommission Mitte September macht der größte Teil des deutschen
Volkes die O. H. L. allein für die Entscheidung über die Frage verantwort-
lich, ob der verschärfte Unterseebootkrieg geführt werden soll oder nicht.
Dies trifft nicht zu. So lange Euer Exzellenz und die O. H. L. einer Auf-
fassung waren, konnte ich darüber hinweggehen. Da jetzt aber die An-
sichten scharf auseinander zu gehen scheinen, muß ich es zur Wahrung der
Stellung der O. H. L. aussprechen, daß Euer Exzellenz als Reichskanzler
zwar die ausschließliche Verantwortung beanspruchen, daß ich aber selbst-
verständlich auch weiter mit aller Kraft und in vollem Verantwortlichkeits-
gefühl für den siegreichen Ausgang des Krieges dafür eintreten werde, daß
militärisch das geschieht, was ich dazu für richtig halte.
(gez.) v. Hinden burg.
15.
Antwort der Verbandsmächte, überreicht am 5. 1. 1917.
„Die verbündeten Regierungen Belgiens, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens,
Japans, Montenegros, Portugals, Rumäniens, Rußlands und Serbiens, vereinigt
zur Verteidigung der Freiheit der Völker und treu der eingegangenen Verpflichtung,
nicht vereinzelt die Waffen niederzulegen, haben beschlossen, gemeinsam auf die an-
geblichen Friedensvorschläge zu antworten, die ihnen seitens der feindlichen Re-
gierungen durch Vermittlung der Vereinigten Staaten, Spaniens, der Schweiz und
der Niederlande übergeben worden sind.
Vor jeder Antwort legen die alliierten Mächte Gewicht darauf, gegen die beiden
wesentlichen Behauptungen der Note der feindlichen Staaten lauten Einspruch zu