Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Zusatz zum Waffenstillstandsvertrag 451 
  
  
XI. Jede vertragschließende Partei erhält eine Ausfertigung dieser Vereinbarung 
in deutscher und russischer Sprache, die von den bevollmächtigten Vertretern unter- 
zeichnet ist. 
Brest-Litowsk, den 15. Dezember 1917. 
(2. Dezember 1917 russ. Stils) 
gez. Unterschriften. 
Jusatz zum Waffenslillsiandsvertrag. 
Zur Ergänzung und zum weiteren Ausbau des Abkommens über den Waffen- 
stillstand sind die vertragschließenden Parteien übereingekommen, schnellstens die 
Regelung des Austauschs von Zivilgefangenen und dienstuntauglichen Kriegsgefangenen 
unmittelbar durch die Front in Angriff zu nehmen. Hierbei soll die Frage der 
Heimschaffung der im Laufe des Krieges zurückgehaltenen Frauen und Kinder unter 
14 Jahren in erster Linie berücksichtigt werden. 
Die vertragschließenden Parteien werden sofort für tunlichste Verbesserung der 
Lage der beiderseitigen Kriegsgefangenen Sorge tragen. Dies soll eine der vornehmsten 
Aufgaben der beteiligten Regierungen sein. 
Um die Friedensverhandlungen zu fördern und die der Zivilisation durch den 
Krieg geschlagenen Wunden so schnell wie möglich zu heilen, sollen Maßnahmen zur 
Wiederherstellung der kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den ver- 
tragschließenden Parteien getroffen werden. Diesem Zweck soll unter anderem dienen: 
Die Wiederaufnahme des Post= und Handelsverkehrs, der Versand von Büchern 
und Zeitungen und dgl. innerhalb der durch den Waffenstillstand gezogenen Grenzen. 
Zur Regelung der Einzelheiten wird eine gemischte Kommission von Vertretern 
sämtlicher Beteiligten demnächst in Petersburg zusammentreffen. 
Brest-Litowsk, den 15. Dezember 1917. 
Grundsätzlich genehmigt und unter Vorbehalt der endgültigen Formulierung 
unterzeichnet: 
gez. Unterschriften. 
Der Waffenstillstand mit Rumänien enthält entsprechende Festsetzungen. 
  
  
29.
	        
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