Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1864. (13)

Wir  Caroline  Amalie  Elisabeth,  verwittwete  Furstin  Neuß,

älterer  Linie,  Gräfin  und  Herrin  von  Plauen,  Herrin  zu  Greiz,

Kranichfeld,  Gera,  Schleiz  und  Lobenstein,  geborene  Prinzessin  zu

Hessen-Homburg,  als  Vormünderin  Unseres  vielgeliebten  minderjährigen

  Sohnes,  Heinrich  des  Zwei  und  Zwanzigsten  älterer

Linie  souveränen  Fürsten  Reuß,  Grafen  und  Herru  von  Plauen  2c.
und  Landesregentin,

fügen  hiermit  zu  wissen,  daß  Wir  der  Gesellschaft,  welche  sich  zum  Bau  und
zum  Betriebe  einer  Zweigeisenbahn  zwischen  Greiz  und  der  Sächsisch-  Vauyerischen
  Staatdeisenbahn  mit  dem  Änschlusse  an  lehtere  zwischen  den  Stationen
Neumark  und  Reichenbach  gebildet  und  den  Namen

Greiz-Brunner  Eisenbahngesellschaft

angenommen  hat,  die  hierzu  erforderliche  Concession  nach  vorgängigem  Einvernehmen
  mit  der  Staatsregierung  des  Ksnigreichs  Sachsen  wegen  der  hinsichtlich
  des  dortseitigen  Staatogebienes  zu  treffenden  Verfügungen,  unter  den  aus  der
Anlage  unter  4  ersichtlichen  Bedingungen  ertheit,  die  Mitwirkung  Fursticher
Regierung  bei  dem  Unternehmen  mit  ständischer  Zustimmung  in  der  ch  dieselbe
  Beilage  bekundeten  Medalität  genebmigt  und  die  von  der  Güscham
entworfenen  Statuten  nach  vorgängiger  Prüfung  durch  Fürstliche  Regierung,  in
der  durch  die  Beilage  3  wiedergegebenen  Faffung,  mit  der  Befugniß  der
Uebertragung  sämmtlicher  dadurch  begründeten  Rechte  und  Verbindlichkeiten  auf
eine  Actiengesellschuft,  bestätigt  haben.

Wir  begehren,  daß  Jedermann  den  in  den  Beilagen  enthaltenenen  Bestimmungen,
  so  weit  sie  ihn  angehn,  genaue  Folge  gebe  und  haben  zur  Bekundung
  gegenwärtiges

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