Full text : schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Vierundzwanzigster Band. (24)

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Schaumburg-Lippische  Landesverordnungen.
Jahrgang  1918.  W  5.

 

 

 

137.
Höchstes  Patent,

betreffend  die  Einberufung  des  ordentlichen  Laudtages.
Vom  3.  Februar  1918.
Wir  Adolf,  von  Gottes  Gnaden  Regierender  Fürst  zu  Schaumburg-Lippe,
  Edler  Herr  zur  Lippe,  Graf  zu  Schwalenberg  und  Sternberg  2c.  2c.
verordnen  was  folgt:
Der  Landtag  wird  auf
Donnerstag,  den  21.  Februar  d.  Is.

in  Unsere  Residenzstadt  einberufen.
Unser  Ministerium  wird  mit  der  weiteren  Ausführung  dieses
Unseres  Patentes  beauftragt.

Gegeben  München,  den  3.  Februar  1918.
(L  8.)  Adolf.
Frhr.  von  Feilitzsch.