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Schaumburg-Lippische Landesverordnungen.
Jahrgang 1918. W 5.
137.
Höchstes Patent,
betreffend die Einberufung des ordentlichen Laudtages.
Vom 3. Februar 1918.
Wir Adolf, von Gottes Gnaden Regierender Fürst zu Schaumburg-Lippe,
Edler Herr zur Lippe, Graf zu Schwalenberg und Sternberg 2c. 2c.
verordnen was folgt:
Der Landtag wird auf
Donnerstag, den 21. Februar d. Is.
in Unsere Residenzstadt einberufen.
Unser Ministerium wird mit der weiteren Ausführung dieses
Unseres Patentes beauftragt.
Gegeben München, den 3. Februar 1918.
(L 8.) Adolf.
Frhr. von Feilitzsch.