Halbjahr die lateinischen oder griechischen
Styluͤbungen leiten.
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D. Steudel wird in einer zu verabre
denden Stunde auserlesene Stücke aus
dem Koran und anderen arabischen
Schriften auf Verlangen erklären.
Die sprische Sprachlehre trägt D.
Herbst wöchentlich dreimal vor.
Prof. D. v. Scherer wird die letten
Capitel des Buchs: Le Siccle le Louis XIV.
in Verbindung mit Rede= und Styl= Ueoungen
erklären.
Prof. Emmert wird in schicklichen
Stunden öffentlich seine zwei Bücher:
Scella di Norelle e d’lslorie morali e dilellwevoli,
und The moral and amusing Siory-Teller
erblären.
Privatim erbietet sich derselbe zu Vorlesungen
über die italiänische und englische
Sprache.
Prof. Gerlach wird dreimal in der
Woche die Corinna, und eben so oft den
Vicer ol Wakefield erblären.
Repetent Donner erbietet sich zu einem
Privatissimum über die Zeitmessung
der deurschen Sprache.
Staatswirthschaft.
Encyklopädie der Cameral-Wissenschaften
wird Prof. Fulda, fünf
Stunden wöchentlich, von 11—1:2 Uhr
vortragen.
Landwirthschaft lehrt Prof. v. Forstner,
fünf Stunden wöchentlich, Morgens
von 3—9 Uhr.
Forstwirthschaft wird Privatdocent
Widenmann, vier oder fünf Stunden
wochentlich lehren.
Ebenderselbe erbietet sich drei Stunden
wöchentlich zu Vorlesungen über die Naturgeschichte
der für die Land= und Forstwirthschaft
schädlichen Thiere und wird
damit die Anweisung verbinden, die zu
der Zahl derselben gehörigen Wild= und
Raub-Thier-Arten kunstmäßig zu fangen,
zu erlegen und auszurotten.
Specielle Technologie wird Prof.
Poppe, fünf Stunden wöchentlich, von
10 — 11 Uhr, nach seinem „Lehrbuch der
speciellen Technologie, Stuttg. und Tüb.
1319“ vortragen.
Policei in Verbindung mit Policei-Recht
wird Prof. Krehl, fünf Stunden
wöchentlich, von 3—4 Uhr vortragen.
Die Grundsäße der Finanzwissenschaft
wird Prof. Fulda, drei Stunden
wöchentlich, von 9—10 Uhr lehren.
HOekonomische Botanik. S. Natur-Wissenschaften.
Privat-Cameralrecht. S. Rechts-Wissenschaft.
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Tübingen den 17. Februch##34.
D. E. Schrader d. Z. Rector.