Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Halbjahr  die  lateinischen  oder  griechischen
  Styluͤbungen  leiten.

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D.  Steudel  wird  in  einer  zu  verabre

denden  Stunde  auserlesene  Stücke  aus
dem  Koran  und  anderen  arabischen
Schriften  auf  Verlangen  erklären.

Die  sprische  Sprachlehre  trägt  D.
Herbst  wöchentlich  dreimal  vor.

Prof.  D.  v.  Scherer  wird  die  letten
Capitel  des  Buchs:  Le  Siccle  le  Louis  XIV.
in  Verbindung  mit  Rede=  und  Styl=  Ueoungen
  erklären.

Prof.  Emmert  wird  in  schicklichen
Stunden  öffentlich  seine  zwei  Bücher:
Scella  di  Norelle  e  d’lslorie  morali  e  dilellwevoli,
  und  The  moral  and  amusing  Siory-Teller
  erblären.

Privatim  erbietet  sich  derselbe  zu  Vorlesungen
  über  die  italiänische  und  englische
  Sprache.

Prof.  Gerlach  wird  dreimal  in  der
Woche  die  Corinna,  und  eben  so  oft  den
Vicer  ol  Wakefield  erblären.

Repetent  Donner  erbietet  sich  zu  einem
  Privatissimum  über  die  Zeitmessung
  der  deurschen  Sprache.

Staatswirthschaft.
Encyklopädie  der  Cameral-Wissenschaften
  wird  Prof.  Fulda,  fünf
Stunden  wöchentlich,  von  11—1:2  Uhr
vortragen.

Landwirthschaft  lehrt  Prof.  v.  Forstner,
  fünf  Stunden  wöchentlich,  Morgens
von  3—9  Uhr.

Forstwirthschaft  wird  Privatdocent
Widenmann,  vier  oder  fünf  Stunden
wochentlich  lehren.

Ebenderselbe  erbietet  sich  drei  Stunden
  wöchentlich  zu  Vorlesungen  über  die  Naturgeschichte
  der  für  die  Land=  und  Forstwirthschaft
  schädlichen  Thiere  und  wird
damit  die  Anweisung  verbinden,  die  zu
der  Zahl  derselben  gehörigen  Wild=  und

Raub-Thier-Arten  kunstmäßig  zu  fangen,

zu  erlegen  und  auszurotten.
Specielle  Technologie  wird  Prof.

Poppe,  fünf  Stunden  wöchentlich,  von

10  —  11  Uhr,  nach  seinem  „Lehrbuch  der
speciellen  Technologie,  Stuttg.  und  Tüb.
1319“  vortragen.

Policei  in  Verbindung  mit  Policei-Recht
  wird  Prof.  Krehl,  fünf  Stunden
wöchentlich,  von  3—4  Uhr  vortragen.

Die  Grundsäße  der  Finanzwissenschaft
  wird  Prof.  Fulda,  drei  Stunden
wöchentlich,  von  9—10  Uhr  lehren.

HOekonomische  Botanik.  S.  Natur-Wissenschaften.


Privat-Cameralrecht.  S.  Rechts-Wissenschaft.
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Tübingen  den  17.  Februch##34.

D.  E.  Schrader  d.  Z.  Rector.