Anhang. 407
des Ganzen. Wir haben deshalb, als der französische Botschafter am
25. v. Mts. fragte, ob wir eine Aufzeichnung über den vollständigen
Inhalt der früheren marokkanischen Besprechungen des Herrn Deleassé
mit Euerer Durchlaucht zu haben wünschten, auf die Kenntnis dieses
Schriftstücks verzichtet. Dem völkerrechtlichen Brauche hätte es, wie
gesagt, entsprochen, wenn Frankreich den sämtlichen Mitinteressenten,
welche als solche durch die Unterzeichnung der Madrider Konferenzakte
genügend gekennzeichnet sind, das französisch-englische Marokko-Abkommen
in den üblichen Formen nach dessen Abschluß mitgeteilt hätte. Herr
Deleasseé hat zwar behauptet, daß diese Mitteilung durch die Veröffentlichung
des Abkommens im französischen Journal officiel überflüssig
geworden sei. Indessen wird es dem Herrn Minister nicht entgehen,
daß diese beiden Arten der Bekanntgabe einen grundverschiedenen
Charakter haben. Die direkte Mitteilung ist nicht ein bloßer Akt der
Courtoisie, sondern die französische Regierung hätte sich dadurch implizite
den Adressaten gegenüber bereit erklärt, über deren Interessen, falls sie
dieselben berührt glaubten, in Erörterungen einzutreten. Die Veröffentlichung
im französischen Amtsblatt hingegen stellt die unbefragten Mitinteressenten
einfach vor die vollendete Tatsache.
Es beweist die konzilianten Anschauungen der deutschen Regierung,
wenn sie im Hinblick auf den Artikel des Abkommens, welcher die Erhaltung
des status quo stipuliert, sich zunächst an der Vermutung
genügen ließ, daß in absehbarer Zeit Veränderungen, welche schädlich
auf die fremden Interessen wirken könnten, nicht beabsichtigt seien.
Indessen wurde nach dem Auftreten des französischen Gesandten in Fez
und nach verschiedenen anderen Anzeichen diese Vermutung unhaltbar,
vielmehr zeichnet sich jetzt mit zunehmender Deutlichkeit eine Lage, welche
die Gesamtheit der nichtfranzösischen Interessen in Marokko bedroht.
Unter diesen Umständen sieht die deutsche Regierung sich genötigt,
darauf hinzuweisen, daß deutsche Interessen in Marokko berührt werden
können, daß diese Interessen auf vertragsmäßiger Grundlage beruhen
und daß daher über dieselben ohne Mitwirkung Deutschlands nicht verfügt
werden kann.
Ich will gern annehmen, daß Herrn Deleassé der Gedanke an eine
einseitige und gewaltsame Lösung der Interessenfrage heute ebenso fern
liegt, wie der Regierung Seiner Majestät des Kaisers, welche letztere
sich überdies bewußt ist, daß ihre Interessen in dieser Frage identisch
sind mit denen einer Anzahl anderer Staaten. Wir hoffen, daß die
jetzige Spannung sich in befriedigender Weise erledigen lassen wird und