Full text: Verfassung und Grundgesetze des deutschen Reiches.

Vorrede. 
— 
Auf den Trümmern des bisher weitaus mächtigsten Staates Europa's 
ist das neue Deutsche Reich erstanden. Die durch schnöden Wortbruch, 
Hinterlist und Gewalt dem Reiche entrissenen Provinzen kehren zum 
Vaterlande zurück und in gesicherten Grenzen bildet sich ein neuer Staat, 
dessen gewichtiges Wort und Schwert die Geschicke Europa's leiten wird 
im Streben nach Frieden, Gesittung und Fortschritt. Diese Ciwvilisation 
wird die rechte und segensreiche sein, nicht jene, an deren Spitze die 
große Nation einherzuschreiten irriger Weise glaubte und in falschem 
Wahne sich anmaßte. In den Prachtgemächern jenes XIV. Ludwig, in 
welchem die Pläne geschmiedet, die Befehle ertheilt wurden, das Römische 
Reich Deutscher Nation zu schmähen und seiner schönsten Provinzen zu 
berauben, wurden die Verträge vollzogen, welche ein neues Deutsches 
Reich unter der Aegide der Hohenzollern erstehen ließen, jene Provinzen, 
so weit sie die Deutsche Sprache reden, dem Stammlande zurückgaben. 
Welch“’ bittere Ironie des Schicksals! 
Die Gestaltung dieses mächtigsten Staates Mitteleuropas's vollzieht 
sich im Wesentlichen auf den Grundlagen, welche die Verfassung vom 
1. Juli 1867 dem Norddeutschen Bunde gab und welche in dem eben 
ausgefochtenen Kriege ihre Probe bestanden haben. Nur die Indivi- 
dualität und die Machtverhältnisse der hinzugetretenen Staaten konnten 
eingehende Abänderungen dieser Verfassung gebieten, um durch diese eine 
Vereinigung des Deutschen Landes jenseits der Mainlinie und des Nord- 
deutschen Bundes zu erzielen. Durch Verträge zwischen dem Nord- 
deutschen Bund und den hinzutretenden Süddeutschen Staaten wurden 
nach und nach die für unvermeidlich erachteten Ratifikationen der Nord- 
deutschen Verfassung festgestellt und zugleich diejenigen Gesetze des 
Norddeutschen Bundes bezeichnet, welche als Grundgesetze des neuen 
Deutschen Reiches zu erachten sind.
	        
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