Full text: Verfassung und Grundgesetze des deutschen Reiches.

Einleitung. 
—.- 
1. Vertrag, die Gründung eines Deutschen Bundes betreffend. 
Verhandelt Versailles, den 15. November 1870. 
Nachdem Seine Maj. der König von Preußen, im Namen des Nord- 
deutschen Bundes, Seine K. H der Großherzog von Baden und Seine 
K. H. der Großherzog von Hessen und bei Rhein übereingekommen 
sind, über die Gründung eines Deutschen Bundes in Verhandlung zu 
treten und zu diesem Zwecke bevollmächtigt haben, und zwar: 
Seine Maj. der König von Preußen, im Namen des Norddeutschen 
undes: 
den Kanzler des Norddeutschen Bundes, Allerhöchstihren Präsi- 
denten des Staats-Ministeriums und Minister der auswärtigen An- 
gelegenheiten, Grafen Otto von Bismarck-Schönhausen, 
den Königlich Sächsischen Staats-Minister der Finanzen und der 
auswärtigen Angelegenheiten, Richard Freiherrn von Friesen 
un — 
den Präsidenten des Bundeskanzler-Amts, Allerhöchstihren Staats- 
Minister Martin Friedrich Rudolph Delbrück, 
Seine K. H. der Großherzog von Baden: 
Allerhöchstihren Präsidenten des Staats = Ministeriums und 
Staats-Minister des Innern Dr. Julius Jolly und 
Allerhöchstihren Präsidenten des Ministeriums des Großherzog= 
lichen 2 und der auswärtigen Angelegenheiten Rudolf von 
reydorf, 
Seine K. H. der Großherzog von Hessen und bei Rhein: 
Allerhöchstihren Präsidenten des Gesammt-Ministeriums und 
Minister des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern sowie des 
Innern, Wirklichen Geheimen Rath Freiherrn Reinhard von 
Dalwigk zu Lichtenfels und 
Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten 
Minnister Geheimen Legationsrath Karl Hofmann, 
sind diese Bevollmächtigten in Versailles zusammengetreten und haben 
sich, nach gegenseitiger Vorlegung und Anerkennung ihrer Vollmachten, 
über die anliegende Verfassung des Deutschen Bundes verständigt. 
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