Full text : Die staatsrechtliche Stellung des Königlich Sächsischen Markgrafentums Oberlausitz.

6.  1611  15

Zögern  beharrte  und  sich  mit  den  andern  oberländischen  Bundes-  Januar  7.
ständen  zur  Aufnahme  nicht  verstehen  könnte,  was  zu  thun  sei,  um  dem
Misstrauen  Sachsens  gegen  die  katholischen  Stände  vorzubeugen  und
wie,  wenn  die  Union  nicht  auf  diese  Weise  gestärkt  sondern  in  ihrer  bisherigen
  Schwäche  gelassen  wird,  die  rheinischen  Stände,  denen  von  dem
jülichschen  Unwesen  alle  Beschwerungen  herkommen,  sich  helfen  sollen.

Wenn  E.  L.  und  Kurköln  solche  Zusammenkunft  zu
Frankfurt  nicht  misfällt,  so  setzen  wir  dazu  Sonntag  den  6.  Febr.
an,  um  am  7.  die  Beratungen  zu  beginnen.  Da  man  auch
auf  die  mitfolgenden  kurbrandenburgischen  Schreiben  [fehlen]  wegen
der  Ausleger!  sich  einer  Antwort  entschliessen  muss,  so  hoffen  wir
umso  mehr,  dass  E.  L.  an  der  Abordnung  Ihrer  Räte  kein  Bedenken
  haben  werden.  Wir  bitten  um  Mitteilung  Ihrer  Gemütsmeinung.
  Datum  Aschaffenburg  den  7.  januarii  a.  1611.

Nachschr.  Wir  stehen  in  Zweifel,  da  Pfalz-  Neuburg  so  heftig
protestiert,  dass  man  ihm  zu  Praejudiz  keinen  Kollegialakt  mit  dem
Administrator  der  Kurpfalz  vornehme  ?,  ob  wir  diesen  zum  frankfurter
Konvent  beschreiben  sollen;  andererseits  ist  aber  zu  bedenken,  ob,  wenn
etwas  Tätliches  wegen  der  Ausleger  vorgenommen  werden  soll,  wir
geistliche  Kurfürsten  ohne  den  Administrator  etwas  unternehmen
dürfen.  Ut  in  literis  7.  januarii  1611.

Wnz.,  Religionsakten,  13,  Bd.  no.  1;  Kpt.  von  Faust®.

i  Die  Possidierenden  hatten  bei  Monheim  ein  armirtes  Schiff  im
Rhein  verankert  und  von  hier  aus  Zölle,  die  Lizenten,  zum  schweren
Schaden  des  Handels  der  rheinischen  Kurfürsten  und  der  Stadt  Köln
erhoben.  Die  Abschaffung  des  Auslegers  war  schon  Gegenstand  der
Verhandlungen  des  prager  Fürstenkonvents  gewesen,  doch  war  alles
Bemähen  vergeblich;  die  geldbedürftigen  Possidierenden  konnten  sich
eins  solche  Einnahmequeile  nicht  entgehen  lassen,  ja  Ende  Januar
legten  sie  bei  Rodenkirchen  oberhalb  Kölns  einen  zweiten  Ausleger
ein.  (Schreiben  eines  Ungenannten  an  den  kurmainzischen  Grosshofmeister
  Kaspar  von  Eltz  vom  19.  Januar  1611;  Ma.,  519/12,  f.  10;
Kopie;  Kurmainz  an  Kursachsen  am  5.  Februar  1611;  Wmz.,  Juliacensia,
  t.  V.,  —  Kpt);  vgl.  noch  unten  no.  68.

?  Anspielung  auf  den  seit  dem  Tod  des  Kurfürsten  Friedrich  IV.
von  der  Pfalz  (gestorben  in  der  Nacht  vom  18.  auf  den  19.  September
1610)  entbrannten  Streit  zwischen  dem  testamentarisch  verordoeten
„Tutor  und  Administrator“,  Herzog  Johann  von  Pfalz-Zweibrücken,
und  dem  ältesten  Agnaten  des  kurpfälzischen  Hauses,  Pfalzgraf  Philipp
Ludwig  von  Neuburg,  um  die  Vormundschaft  über  den  minderjährigen
Kurerben  Friedrich  V.  und  um  die  Administration  der  Kurlande.
Von  den  Aktenmassen,  die  sich  wegen  des  Administrationsstreites
von  September  1610  bis  zum  August  1614  aufhäuften,  werden  im
folgenden  nur  die  mitgeteilt,  die  den  Einfluss  dieses  Streits  um  die  Auslegung
  der  goldenen  Bulle  auf  den  Gang  der  Unionsangelegenheiten
and  der  allgemeinen  Reichspolitik  abspiegeln.  Die  zahlreiche  Streitschriftenliteratur
  über  diesen  Handel  ist  verzeichnet  bei  J.  Ch.  Lünig-Jenieh,
  Bibliotheca  deductionum  II.  S.  258—269.

°®  Gleichzeitig  mit  diesem  Schreiben  schickte  der  Kurfürst  von
Mainz,  der  besorgte,  dass  Donnersberg  sich  auch  nach  Speier  begeben
möchte,  seinen  geheimen  Rat  und  Vizedom  Hans  Reichard  Brömser