6. 1611 15
Zögern beharrte und sich mit den andern oberländischen Bundes- Januar 7.
ständen zur Aufnahme nicht verstehen könnte, was zu thun sei, um dem
Misstrauen Sachsens gegen die katholischen Stände vorzubeugen und
wie, wenn die Union nicht auf diese Weise gestärkt sondern in ihrer bisherigen
Schwäche gelassen wird, die rheinischen Stände, denen von dem
jülichschen Unwesen alle Beschwerungen herkommen, sich helfen sollen.
Wenn E. L. und Kurköln solche Zusammenkunft zu
Frankfurt nicht misfällt, so setzen wir dazu Sonntag den 6. Febr.
an, um am 7. die Beratungen zu beginnen. Da man auch
auf die mitfolgenden kurbrandenburgischen Schreiben [fehlen] wegen
der Ausleger! sich einer Antwort entschliessen muss, so hoffen wir
umso mehr, dass E. L. an der Abordnung Ihrer Räte kein Bedenken
haben werden. Wir bitten um Mitteilung Ihrer Gemütsmeinung.
Datum Aschaffenburg den 7. januarii a. 1611.
Nachschr. Wir stehen in Zweifel, da Pfalz- Neuburg so heftig
protestiert, dass man ihm zu Praejudiz keinen Kollegialakt mit dem
Administrator der Kurpfalz vornehme ?, ob wir diesen zum frankfurter
Konvent beschreiben sollen; andererseits ist aber zu bedenken, ob, wenn
etwas Tätliches wegen der Ausleger vorgenommen werden soll, wir
geistliche Kurfürsten ohne den Administrator etwas unternehmen
dürfen. Ut in literis 7. januarii 1611.
Wnz., Religionsakten, 13, Bd. no. 1; Kpt. von Faust®.
i Die Possidierenden hatten bei Monheim ein armirtes Schiff im
Rhein verankert und von hier aus Zölle, die Lizenten, zum schweren
Schaden des Handels der rheinischen Kurfürsten und der Stadt Köln
erhoben. Die Abschaffung des Auslegers war schon Gegenstand der
Verhandlungen des prager Fürstenkonvents gewesen, doch war alles
Bemähen vergeblich; die geldbedürftigen Possidierenden konnten sich
eins solche Einnahmequeile nicht entgehen lassen, ja Ende Januar
legten sie bei Rodenkirchen oberhalb Kölns einen zweiten Ausleger
ein. (Schreiben eines Ungenannten an den kurmainzischen Grosshofmeister
Kaspar von Eltz vom 19. Januar 1611; Ma., 519/12, f. 10;
Kopie; Kurmainz an Kursachsen am 5. Februar 1611; Wmz., Juliacensia,
t. V., — Kpt); vgl. noch unten no. 68.
? Anspielung auf den seit dem Tod des Kurfürsten Friedrich IV.
von der Pfalz (gestorben in der Nacht vom 18. auf den 19. September
1610) entbrannten Streit zwischen dem testamentarisch verordoeten
„Tutor und Administrator“, Herzog Johann von Pfalz-Zweibrücken,
und dem ältesten Agnaten des kurpfälzischen Hauses, Pfalzgraf Philipp
Ludwig von Neuburg, um die Vormundschaft über den minderjährigen
Kurerben Friedrich V. und um die Administration der Kurlande.
Von den Aktenmassen, die sich wegen des Administrationsstreites
von September 1610 bis zum August 1614 aufhäuften, werden im
folgenden nur die mitgeteilt, die den Einfluss dieses Streits um die Auslegung
der goldenen Bulle auf den Gang der Unionsangelegenheiten
and der allgemeinen Reichspolitik abspiegeln. Die zahlreiche Streitschriftenliteratur
über diesen Handel ist verzeichnet bei J. Ch. Lünig-Jenieh,
Bibliotheca deductionum II. S. 258—269.
°® Gleichzeitig mit diesem Schreiben schickte der Kurfürst von
Mainz, der besorgte, dass Donnersberg sich auch nach Speier begeben
möchte, seinen geheimen Rat und Vizedom Hans Reichard Brömser