Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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B)  Des  Departements  des  Kirchen-  und  Schulwesens.

1.  Des  Ministerium  des  Kirchen=  und  Schulwesens.

Verleihung  der  silbernen  Verdienst-Medaille  an  den  Schulmeister  Walker  in  Böblingen.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  29.  d.  M.
dem  Schulmeister  Walker  in  Böblingen,  in  Anerkennung  seiner  treuen  fünfzigjährigen
Dienstleistung,  die  silberne  Civil-Vervienst-Medaille  gnädigst  verliehen.

Stuttgart  den  30.  März  1849.

Für  den  Departements-Chef:
Schmivlin.

2.  Des  K.  katholischen  KirchenratßPe#
Bekanntmachung,  die  Anstellungs-Prüfung  der  katholischen  Geistlichen  für  Kirchendienste  betreffend.

Auf  den  Grund  der  zur  Zeit  noch  bestehenden  Einrichtung  und  unbeschadet  einer  künftigen
  Abänderung  derselben  wird  die  nächste  dießjährige  Dienstprüfung  der  katholischen  Geistlichen
  für  Anstellung  auf  Kirchenstellen  am  8.  Mai  und  den  folgenden  Tagen  dahier  stattfinden,
  wobei  diejenigen  erscheinen  können,  welche  im  Jahre  1846  und  früher  die  Priesterweihe
  erhielten.

Diejenigen  Candidaten,  welche  zu  dieser  Prüfung  zugelassen  zu  werden  wünschen,  haben
  sich  spätestens  bis  zum  24.  April  d.  J.  schristlich  zu  melden  und  jedenfalls  noch  vor
dem  8.  Mai  sich  über  den  Besitz  eines  Bürger=  oder  Beisitz-Rechts  durch  oberamtlich  beglaubigte
  Urkunden  auszuweisen.  Im  Uebrigen  bezieht  man  sich  auf  die  im  Regierungs-Blatt
  von  1819  und  in  den  besondern  Erlassen  an  die  Dekanatämter  vom  1.  Juli  1820
und  6.  August  1822  bekannt  gemachten  Vorschriften.

Stuttgart  den  23.  März  1849.  Linden.

Dienst-Erledigung.

Die  Bewerber  um  den  erledigten  Postdienst  zu  Kirchheim  werden  aufgefordert,  ihre
Gesuche  unter  Beischluß  der  erforderlichen  Zeugnisse  über  ihre  Befähigung  und  den  Besitz
des  zum  Betrieb  des  Poststalls  nöthigen  Vermögens=  und  Grundbesttzes  binnen  drei  Wochen
bei  dem  Hauptpostamte  Stuttgart  einzureichen.  «