101
B) Des Departements des Kirchen- und Schulwesens.
1. Des Ministerium des Kirchen= und Schulwesens.
Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an den Schulmeister Walker in Böblingen.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 29. d. M.
dem Schulmeister Walker in Böblingen, in Anerkennung seiner treuen fünfzigjährigen
Dienstleistung, die silberne Civil-Vervienst-Medaille gnädigst verliehen.
Stuttgart den 30. März 1849.
Für den Departements-Chef:
Schmivlin.
2. Des K. katholischen KirchenratßPe#
Bekanntmachung, die Anstellungs-Prüfung der katholischen Geistlichen für Kirchendienste betreffend.
Auf den Grund der zur Zeit noch bestehenden Einrichtung und unbeschadet einer künftigen
Abänderung derselben wird die nächste dießjährige Dienstprüfung der katholischen Geistlichen
für Anstellung auf Kirchenstellen am 8. Mai und den folgenden Tagen dahier stattfinden,
wobei diejenigen erscheinen können, welche im Jahre 1846 und früher die Priesterweihe
erhielten.
Diejenigen Candidaten, welche zu dieser Prüfung zugelassen zu werden wünschen, haben
sich spätestens bis zum 24. April d. J. schristlich zu melden und jedenfalls noch vor
dem 8. Mai sich über den Besitz eines Bürger= oder Beisitz-Rechts durch oberamtlich beglaubigte
Urkunden auszuweisen. Im Uebrigen bezieht man sich auf die im Regierungs-Blatt
von 1819 und in den besondern Erlassen an die Dekanatämter vom 1. Juli 1820
und 6. August 1822 bekannt gemachten Vorschriften.
Stuttgart den 23. März 1849. Linden.
Dienst-Erledigung.
Die Bewerber um den erledigten Postdienst zu Kirchheim werden aufgefordert, ihre
Gesuche unter Beischluß der erforderlichen Zeugnisse über ihre Befähigung und den Besitz
des zum Betrieb des Poststalls nöthigen Vermögens= und Grundbesttzes binnen drei Wochen
bei dem Hauptpostamte Stuttgart einzureichen. «