Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Zwölfter Band. (12)

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forderung  einer  vorläufigen  Renunciation  folgt  zwar  nicht
immer,  daß  man  dem  Andern  das  Recht  zugestehe,  worauf
man  ihn  feierlich  renunciren  lassen  will.  Oft  ist  eine  solche
abgesorderte  Renunciation  nur  nochmalige  Verwahrung  eines
disseitigen  eigenen  Rechts,  aber  der  Erfolg  zeigt,  daß  es  hier
nicht  so  gemeint  war,  denn  Herzog  Chrisioph  gibt  der  Appellation
  des  Ausländers  völlig  freien  Lauf,  wenn  er  nicht
selbst  Verzicht  thun  wolls
Sieht  man  nicht  aus  dem  ganzen  Zusammenhang,  daß
Herzog  Christoph  zwar  gewünscht,  ohne  Unterschied  jede  Sentenz
  seines  Hofgerichts  für  inappellabel  zu  erklären,  aber  weil
er  hiezu  höherer  Privilegien  noͤthig  gehabt  härtte,  die  er  nicht
batte,  und  vielleicht  auch  damals  ohne  die  allergrößte  Mühe
nicht  hätte  erhalten  können,  so  bleibt  er  bei  dem  stehen,  was
er  rechtmäßig  und  unwidersprochen  thun  konnte,  und  um
nicht  seine  Unterthanen  in  eine  scheinbar  unangenehmere
Lage  zu  versetzen,  als  die  des  Ausländers  war,  gestattet  er
auch  jenem  die  Appellation  an  das  kaiserliche  und  Reichs,
Kammergericht,  falls  dieser  nicht  darauf  renunciren  wollte.
Der  Fall  wird  sichtbar  als  leicht  möglich  angenommen,  wie
er  sich  auch  in  vorigen  Zeiten  öfters  zutrug,  daß  sich  der  Ausländer
  die  Renunciation,  zu  welcher  er  aufgefordert  oder  um
welche  er  befragt  werden  solle,  nicht  gefallen  lasse,  und  für
diesen  Fall  sah  Herzog  Chrisioph  kein  anderes  Mittel,  als
geschehen  zu  lassen,  was  dieser  nach  seinem  Rechte
thun  will.
Der  Zweisel  wird  schwerlich  Jemand  einfallen  können,
daß  Wirtemberg  damals  wohl  ein  unbegrenztes  Privilegium
de  non  appellando  gehabt,  sein  weiser  großer  Gesetzgeber
aber  dasselbe  nicht  gekannt  habe,  oder  daß  dasselbe  zwar  dieser
gekannt,  aber  bloß  gegen  seine  Unterthanen  und  nicht  gegen
Ausländer  habe  brauchen  wollen;  daß  er  sich  gegen  Auslän-