Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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7)  Die  katholische  Kaplanei  in  Unterailingen,  Oberamts  und  Dekanats
Tettnang,  womit  die  gewöhnlichen  Dienst-Obliegenheiten  eines  Kaplans  verbunden  sind,
gewährt  ein  jährliches  reines  Einkommen  von  452  fl.  aus  eigenen  Gütern,  Grund-Gesällen,
  Kapital-Zinsen,  Besoldungen  und  gestifteten  Gebühren.  Die  Bewerber  haben
sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  K.  katholischen  Kirchenrath  vorschristmäßig  zu  melden.

8)  Die  katholische  Pfarrstelle  in  dem  Marbtfleken  RNusplingen,  Oberamts  und
Dekanats  Spaichingen,  welche  im  Pfarrort  und  in  einigen  Filialweilern  und  Höfen  951
Marrgenossen  hat,  gewährt  von  eigenen  Gütern,  Zehnten,  Grundgefällen  und  Gebühren
900  fl.  beständiges  Einkommen.  Bis  zur  Herstellung  des  Pfarrhauses  hat  der  Pfarrer
  in  dem  hiezu  eingerichteten  Gebäude  der  daselbst  bestehenden  Kaplanei  zu  wohnen.
Die  Bewerber  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  K.  katholischen  Kirchenrath  zu
melden.

9)  Die  durch  die  Beförderung  des  Domkaplans  Aigner  in  Erledigung  gekommene
Dom,-Caplanei-Stelle  in  Rottenburg  wird  wieder  beseht  werden.  Der  Dom-Caplan
hat,  neben  der  Aushülfe  in  den  kirchlichen  Verrichtungen  an  der  dortigen  Dom-Kirche
und  Dom-Pfarrei,  als  Lehrer  an  der  lateinischen  Schule  wöchentlich  3o  Stunden
Unterricht  im  Lateinischen,  Griechischen  und  den  mit  der  ihm  zuzuweisenden  Classe  in
der  Negel  verbundenen  Realien  zu  ertheilen.  Die  Besoldung  beträgt,  neben  freien
Wohnung  und  dem  dritten  Theil  des  Schulgelds,  800  fl.  Geld.  Die  Bewerber  um
diese  Stelle  haben  sich  binnen  vier  Wochen  an  den  Bischof  in  Rottenburg  zu  wenden,
und  ihr  Gesuch  mit  den  erforderlichen  Zeugnissen,  insbesondere  auch  über  die  mit  gutem
„Erfolg  erstandene  Präzeptorats-Prüfung,  zu  belegen.

 

#edruckt  bei  G.  Hasselbrink.