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Sechster Abschnitt. Die Bürgerschaft.
I. Zusammensetzung und Wahl der Bürgerschaft.
1. Frühere Zusammensetzung. 8232 . . .. 111
2. Zusammensetzung seit 1859. 8 2323. 113
3. Wahlbestimmungen. 8 34 u. 35 . . .. ... ... .. . ... .. . . ... 114
4. Wahlprüfung. 8 36 . ....... . ...... ..... .... ........... 124
5. Verpflichtung zur Annahme der Wahl. 8 37 . . . . ... . . . . .. . 126
II. Allgemeine Stellung der Bürgerschaft. 8 26 128
III. Stellung und Verpflichtungen der Bürgerschaftsmitglieder. §39 129
IV. Zuständigkeit der Bürgerschaft. 8 40 u. 41 . . . . . . E 13
V. Konstituierung und Geschäftsordnung der Bürgerschaft.
A. Konstituierung. 8 42. ...... .... .. . . .. ...... .. . ...... . 148
B. Funktionen des Vorstandes. S t3 . .. «........... 149
G.DieBeamtenderBürgerschaft§44..·................. 153
D. Sitzungen der Bürgerschaft. t5 . . . ... 155
E. Bürgerschaftliche Ausschüsse. 8 46. ......... .. .. . . . . . . . .. 167
Siebenter Abschnitt. Geschäftsgang zwischen Senat und Bürgerschaft.
Erledigung von Meinungsverschiedenheiten.
I. Geschäftsgang. 8 47. .... . . . .. . . .. .......... . . . . .. ... . . . . . . 172
II. Meinungsverschiedenheiten. 8 48. .... ....................... 176
Achter Abschnitt. Der Bürgerausschuß.
I. Im allgemeinen. 8t1t1t1t909 ... .. . . . .. 186
II. Zusammensetzung und Wahl des Bürgerausschusses. 8 50 . . . . . .. 187
III. Zuständigkeit des Bürgerausschusses. 8 51. . .. .. .. ... . . . ... .. 189
IV. Verfahren im Bürgerausschuß. 8 B2 . ... .. . . .. ... . .. . . .. . . .. 195
Neunter Abschnitt. Die Staatsverwaltung.
I. Die Organisation der Verwaltung.
1. Selbstverwaltung. Oberste Verwaltungsbehörde. 8 53 197
2. Die Verwaltungsabteilungen. t 197
3. Die Deputationen. S5. ... 199
a. Zusammensetzung der Deputationen ..... . . . ... .... . . ... 200
b. Stellung der Deputationsmitgliden: 206
. Stellung und Geschäftskreis der Deputationen 207
d. Verfahren in den Deputationen 209
4. Handels- und Gewerbekammer. S8 56 ..... . . . . ... ... 214
5. Weitere Organe der Selbstverwaltung. S 5557 217
II. Verordnungsrecht der Verwaltungsbehörden. s§s 8 ... 218