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ablehnend resp. ausweichend; auch eine Wiederholung der Supplik —
am 22. Juli 1842 — hatte keinen Erfolg. Doch bildete sich nun
aus den Kreisen der Unterzeichner der Petition vom 8. Juni eine
Kommission, welche auf eigene Hand die Ausarbeitung der gewünschten
Reformvorschläge übernahm.
Das Resultat dieser sozusagen freiwilligen Reformkommission ward
als ein über 400 Seiten starker „Kommissionsbericht an die Unter-
zeichner der Petition von 8. Juni 1842“ im Juni 1843 veröffentlicht.
Nach demselben sollten die Zusammensetzung der Bürgerschaft und das
Verfahren in ihr im wesentlichen unverändert bleiben; nur wünschte
man, daß nach der gesonderten Beratung und Abstimmung der Kirch-
spiele die Formierung der Bürgerschlüsse nicht nach Kirchspiels, son-
dern nach Virilstimmen erfolge. Auch an der Selbstergänzung des
Rates sollte festgehalten werden. Doch schlug man vor, daß die
Mitglieder des Rates nach zurückgelegtem 70 Lebensjahre berechtigt
und nach zurückgelegtem 75. Lebensjahre verpflichtet sein sollten, ihr
Amt, unter Beibehaltung aller Ehrenrechte und Emolumente, nieder-
zulegen. Bezüglich der sogenannten bürgerlichen Kollegien ward em-
pfohlen, die Vereinigung der bürgerlichen und der kirchlicheu Funk-
tionen derselben aufzuheben und die Amtsdauer der Oberalten auf je
10 Jahre, sowie deren Wählbarkeit auf ein Altersmaximum von
65 Jahren zu beschränken. Außerdem wurden vollständige Trennung
der Justiz von der Verwaltung und verschiedene, insbesondere die
Justiz, die Polizei und das Schulwesen betreffende Reformen in Vor-
schlag gebracht.
Der Inhalt dieses Kommissionsberichtes ward in einer Reihe von
Broschüren besprochen, doch fand er in den maßgebenden Kreisen des
Senats und der Bürgerschaft und auch beim größeren Publikum nicht
die gewünschte Beachtung, und die ganze, anfänglich so lebhafte
Reformbewegung nach dem großen Brande verlief infolgedessen schließlich
resultatlos im Sande.
Um so stärker trat jedoch, durch die radikale Zeitströmung be-
günstigt, im Frühling 1848 eine neue auf Verfassungs= und Ver-
waltungsreform dringende Bewegung hervor. 1 Der Senat konnte
Val. v. Melle, Kirchenpauer, S. 206 ff. und 328 ff.