Fünfter Abschnitt.
Der Senat.
I. Zusammensetzung des Senats, Wahl und Amtödauer
seiner Mitglieder.
1. Frühere Zusammensetzung!
8 16.
Der Rat ging in Hamburg, wie in fast sämtlichen im 12. und
13. Jahrhundert aufblühenden Handelsstädten, wahrscheinlich aus den
Vorstehern der Gilde der Kaufleute hervor.?
Er bestand in ältester Zeit aus 18—24 Mitgliedern, von denen
anfänglich nur zwei, seit 1350 aber regelmäßig vier als Bürgermeister
(magistri consulum, proconsules) aufgeführt werden. Im Jahre
1663 ward die Mitgliederzahl auf 24 und 1710 auf 28 (einschließlich
der 4 Bürgermeister) erhöht.
Seit Mitte des 15. Jahrhunderts wurden zuerst vereinzelt, all-
mählich aber häufiger Rechtsgelehrte in den Rat gewählt. Im Jahre
1710 ward dann festgestellt, daß in Zukunft der Rat aus drei gra-
duierten (d.h. rechtsgelehrten) und einem nicht graduierten Bürgermeister
1 Vgl. Westphalen, Hamburgs Verfassung und Verwaltung, 2. Aufl.,
1846, Bd. 1, S. 33 ff. und Lappenberg, Von der Ratswahl und Ratsverfassung
zu Hamburg, Zeitschrift des Vereins für Hamb. Geschichte, Bd. 3, 1851, S. 281 ff.
: Diesen stand zuerst nur eine Gerichtsbarkeit in Handelssachen zu; ihre
obrigkeitlichen Befugnisse erweiterten sich jedoch mit der Zeit mehr und mehr —
und zwar verhältnismäßig schnell, denn schon im 13. Jahrhundert war der Rat
im Besitz aller wesentlichen Regierungsrechte.