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der unvollständig gebliebenen (nur ein oder zwei Namen umfassenden)
Wahlliste, resp. (wenn noch gar kein Name auf die Liste gebracht) be—
hufs Herstellung der gesamten Wahlliste — das ganze Wahlverfahren
von vorne, mit einer neuen (durch das Los zu bewirkenden) Teilung
der Bürgerschaft in fünf Abteilungen. Ist aber eine definitive
Wahlliste von drei Personen festgestellt, so hat die Bürgerschaft die
letzte, entscheidende Wahl aus dieser Liste vorzunehmen. Die Wahl
muß mit absoluter Stimmenmehrheit erfolgen. Bei Stimmengleichheit
entscheidet eventuell das Los.
In allen diesen Wahlbestimmungen der drei Städte ist, unge—
achtet der in mancher Beziehung von einander abweichenden Details,
der Grundgedanke derselbe: eine ziemlich gleichmäßige Mitwirkung von
Senat und Bürgerschaft bei der Wahl. Daraus ergiebt sich dann
natürlich die Frage, was zu geschehen habe, wenn sich diese beiden
Faktoren nicht einigen können. Lübeck hat hier schlankweg zu dem
demokratischen Mittel des Loses gegriffen. Es erreicht dadurch, daß
das Wahlverfahren unter allen Umständen verhältnismäßig schnell
und glatt zu Ende gelangt; andererseits aber muß solche Durchschnei-
dung des Knotens doch recht bedenklich erscheinen. Bei einer Meinungs-
verschiedenheit zwischen Senat und Bürgerschaft über einen so folgen-
schweren Schritt, wie die Wahl eines Mitgliedes der höchsten Re-
gierungsbehörde, kann es sich unter keinen Umständen empfehlen, den
Zufall entscheiden zu lassen.
Weit weniger bedenklich erscheint die Anwendung des Loses in
Bremen, wo durch dieselbe nur die Wahl der bürgerschaftlichen Wahl-
männer und der auf den ersten großen Aufsatz zu bringenden Kandi-
daten mitbestimmt wird. Doch verleiht sie hier ohne genügenden
Grund den Vorbereitungen der Wahl einen Charakter des Zufälligen,
der wohl kaum durch den Vorteil aufgewogen werden kann, daß
dadurch unter Umständen ein notwendiger Neubeginn des Wahl-
verfahrens mehr Aussicht auf Erfolg haben mag. Eine dauernde
Meinungsverschiedenheit zwischen Senat und Bürgerschaft über die
Wahl ist jedenfalls auch in Bremen möglich, und auch hier wird zur
Ausgleichung derselben eventuell ein billiges Entgegenkommen von
beiden Seiten erforderlich sein.