1. Das Deutsche Reich.
1. Geschichte.
Das Deutsche Reich in seiner jetzigen Gestalt hat mit
dem alten deutschen Reiche wenig mehr als den Namen
gemein. Als der letzte Kaiser des römisch-deutschen
Reiches, Franz II., 1806 die Kaiserkrone niederlegte, war
das Reich Kaiser Karls des Großen dahin (1806—1813
der Rheinbund unter französischer Oberhoheit). An seine
Stelle trat der deutsche Bund, ein völkerrechtlicher Verein,
ein Staatenbund (kein Bundesstaat), zu dem sich
1815 die souveränen Fürsten und freien Städte unter
Österreichs Führung zusammenschlossen. Der deutsche
Bund löste sich 1866 infolge des Krieges zwischen
Preußen und Osterreich auf. Osterreich verzichtete auf
seine Zugehörigkeit zu dem deutschen Staatenverbande
im Prager Frieden (23. August 1866), und Preußen
schloß mit 21 norddeutschen Staaten den Norddeutschen
Bund, und dieser mit den süddeutschen Staaten 1867
den Zollvereinigungsvertrag, der dem Norddeutschen
Bunde nachgebildet war, sowie besondere Schutzbündnisse
für den Kriegsfall. Diese letzteren bewiesen ihre Kraft im
deutsch-französischen Kriege 1870, der Nord= und Süddeutschland
vereinte. In den Versailler oder Aovember-Verträgen
von 1870 wurde der Norddeutsche Bund
durch Beitritt der süddeutschen Staaten zum Deutschen
Reiche erweitert, am 18. Januar 1871 die Wiederherstellung
der Kaiserwürde zu Versailles proklamiert
Mertkel, Der Gemeindebeamte. 2. Aufl. 1