45d
6. Arreststrafen:
a) einfacher Stubenarrest von 1 bis 42 Tagen für Offiziere und obere Militärbeamte
wird in der Wohnung,
b) geschärfter Stubenarrest — von 1 bis 42 Tagen — (vom Hauptmann abwärts)
wird in einem verschlossenen Offizierarrestzimmer verbüßt.
c) Gelinder Arrest von 1 bis 42 Tagen für Unteroffiziere und Gemeine,
d) mittlerer Arrest in gleicher Dauer für Unteroffiziere ohne Portepee und Gemeine,
e) strenger Arrest von 1 bis 28 Tagen für Gefreite und Gemeine
werden in den Garnisonarrestanstalten verbüßt.
7. Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe darf der Verurtheilte weder Waffen tragen,
noch Orden und Ehrenzeichen anlegen.
Offiziere, Sanitätsoffiziere und obere Militärbeamte dürfen ihre Waffe nur tragen, solange
sie sich außerhalb der Strafanstalt bezw. des Stubenarrestes bewegen.
8. Ehrenstrafen.
a) Entfernung aus dem Heere oder der Marine hat zur Folge:
den Verlust der Dienststelle (des Dienstgrades, des Titels und der Uniform) und der
damit verbundenen Auszeichnungen,
den Verlust der durch den Militärdienst erworbenen Ansprüche, soweit sie durch
Richterspruch aberkannt werden können,
den Verlust der Orden und Ehrenzeichen, endlich
die Unfähigkeit zum Wiedereintritt in das Heer oder die Marine.
b) Dienstentlassung
wird nur gegen Offiziere erkannt und hat zur Folge:
Verlust der Dienststelle, aber nicht des Titels,
Verlust der durch den Dienst als Offizier erworbenen Ansprüche, soweit sie aberkennbar
sind,
Verlust des Rechts, Offizieruniform zu tragen.
c) Degradation
hat den Rücktritt in den Stand der Gemeinen und den Verlust der durch den Dienst
als Unteroffizier erworbenen und aberkennbaren Ansprüche zur Folge.
d) Versetzung in die 2. Klasse des Soldatenstandes,
Ehrenstrafen für Unteroffiziere (verbunden mit Degradation) und für Gemeine. Wirkung:
dauernder Verlust der Orden und Ehrenzeichen,
Verlust der aberkennbaren Versorgungs=Ansprüche,
Verlust des Rechts, die Militärkokarde zu tragen. Soldaten der 2. Klasse dürfen
nicht als Ehrenposten verwendet, auch nicht zu Pulver= und Munitionsarbeiten
herangezogen werden.